Der Advent ist Hochsaison im Einzelhandel: längere Öffnungszeiten am Samstag, volle Läden, Last‑Minute‑Geschenke – überall werden Aushilfen gesucht. Genau das ist deine Chance, kurzfristig Geld zu verdienen und gleichzeitig die Freibeträge im Bürgergeld clever auszuschöpfen. In diesem Leitfaden erfährst du, welche Lohnmodelle dich erwarten, wie Mindestlohn und Verdienstgrenzen 2025 zusammenspielen, welche Varianten (Minijob oder kurzfristige Beschäftigung) sich für Wochenenden eignen und wie du mit Beispielrechnungen deinen Netto‑Vorteil realistisch planst.
Warum der Advent im Einzelhandel die beste Zeit für Wochenend‑Jobs ist
Der Bedarf an helfenden Händen ist im Weihnachtsgeschäft besonders hoch: Kassentätigkeit, Waren nachlegen, Geschenkservice, Lagereinsätze oder Inventur nah am Jahresende. Viele Geschäfte schalten kurzfristig Anzeigen, fragen im Freundeskreis nach oder hängen Aushänge im Laden auf. Das bedeutet für dich: schnelle Zusage, kurze Einarbeitung und planbare Schichten am Freitagabend und Samstag.
Gleichzeitig ist der Stundenlohn durch den gesetzlichen Mindestlohn abgesichert. In der Praxis zahlen viele Händler in der Adventszeit sogar leicht darüber, um verlässlich Personal für Stoßzeiten zu bekommen. Mit kluger Schichtplanung und dem richtigen Vertragsmodell lässt sich der Zuverdienst so steuern, dass er deine Bürgergeld‑Leistungen nur minimal beeinflusst – oder du Bausteine wie die 100‑Euro‑Grundfreigrenze und die prozentualen Freibeträge bestmöglich nutzt.
Minijob oder kurzfristige Beschäftigung? So wählst du das passende Modell
Ein klassischer Weg für Wochenend‑Aushilfen ist der Minijob mit fester Verdienstgrenze im Monat. Vorteil: planbare Stunden, einfache Anmeldung durch den Arbeitgeber, pauschale Abgaben im Hintergrund. Für dich gilt dabei der Mindestlohn pro Stunde; du kannst selbst entscheiden, ob du die Rentenversicherungspflicht per Antrag abwählst oder die Zeiten für spätere Rentenpunkte mitnimmst.
Eine Alternative – gerade bei sehr kompakter Adventsarbeit – ist die kurzfristige Beschäftigung. Sie ist sozialversicherungsfrei, wenn sie zeitlich begrenzt bleibt (maximal 3 Monate am Stück oder 70 Arbeitstage im Kalenderjahr) und nicht berufsmäßig ausgeübt wird. Für reine Advents‑Wochenenden kann das ideal sein, weil du in kurzer Zeit viele Stunden leisten kannst, ohne die Minijob‑Monatsgrenze zu sprengen. Allerdings zählt bei kurzfristigen Jobs jede Stunde zum steuerpflichtigen Einkommen – während beim Bürgergeld dieselben Freibetragsregeln gelten wie beim Minijob.
Was spricht wofür?
Minijob passt, wenn du die Arbeit möglicherweise über den Dezember hinaus fortsetzen willst, du regelmäßige Samstags‑Schichten planst und die monatliche Grenze im Blick behalten kannst. Kurzfristige Beschäftigung ist oft besser, wenn es wirklich nur um wenige, geballte Wochenenden geht (z. B. zwei lange Adventssamstage plus eine Inventur nach Weihnachten), bei denen du sonst die Minijob‑Grenze reißen würdest.
Mindestlohn, Verdienstgrenzen & Realität im Laden: Das solltest du 2025 kennen
Seit 1. Januar 2025 gilt ein gesetzlicher Mindestlohn von 12,82 € pro Stunde. Im Minijob liegt die monatliche Verdienstgrenze 2025 bei 556 € – darauf stellen Personalabteilungen aktuell ihre Planung ein. Für dich heißt das: Rechne deine vorgesehenen Samstagsstunden gegen diese Obergrenze und plane eventuell einen Ausgleich (z. B. weniger Stunden in der Woche nach Heiligabend), damit du im Monat nicht drüber kommst. Bei kurzfristiger Beschäftigung gibt es keine feste Verdienstgrenze, wohl aber die zeitliche Begrenzung.
In der Adventspraxis zahlen einige Händler kleine Zuschläge für späte Einsätze, Lager‑Spätschichten oder Sonntagsverkauf (falls in deinem Bundesland zugelassen). Solche Zuschläge sind tarif‑ oder betriebsabhängig – nimm sie gerne mit, plane sie aber vorsichtig ein: Sie erhöhen den Bruttolohn und können beim Minijob die Monatsgrenze schneller erreichen. Kläre vor Schichtbeginn, ob Zuschläge gezahlt werden, ob sie steuerfrei gestellt werden (z. B. echte Sonn‑/Feiertagszuschläge) und wie sie auf der Lohnabrechnung erscheinen.
Bürgergeld & Zuverdienst: So funktionieren die Freibeträge bei Wochenend‑Jobs
Beim Bürgergeld bleiben 100 € deines monatlichen Erwerbseinkommens immer anrechnungsfrei (Grundfreibetrag). Vom Einkommen zwischen 100 € und 520 € sind 20 % anrechnungsfrei, vom Anteil zwischen 520 € und 1.000 € sogar 30 %. In Summe ergibt das spürbare Netto‑Plus, gerade wenn du deine Adventseinsätze bewusst auf 2–4 Wochen konzentrierst.
Wichtig: Der 100‑Euro‑Grundfreibetrag deckt pauschal typische Aufwendungen wie Fahrtkosten, Arbeitsmittel oder Versicherungen. Zusätzliche Nachweise lohnen sich meist erst, wenn außergewöhnlich hohe Kosten entstehen (z. B. weite Anfahrt). Halte in jedem Fall alle Lohnabrechnungen und Schichtpläne bereit und melde den Job dem Jobcenter umgehend, damit es zu keinen Rückforderungen kommt.
Beispiel: Ein Samstags‑Minijob im Advent
Angenommen, du arbeitest an drei Adventssamstagen je 7 Stunden im Verkauf oder Lager. Bei 12,82 € Mindestlohn ergibt das 3 × 7 × 12,82 € = 269,22 € brutto. Du liegst deutlich unter der Minijob‑Grenze. Dein anrechnungsfreier Betrag setzt sich zusammen aus 100 € Grundfreibetrag plus 20 % von 169,22 € (= 33,84 €). Ergebnis: 133,84 € bleiben anrechnungsfrei; die restlichen 135,38 € werden auf das Bürgergeld angerechnet. Trotz Anrechnung hast du einen echten Kassenplus‑Effekt, weil du das Brutto vollständig ausgezahlt bekommst (abzüglich ggf. Rentenanteil).
Beispiel: Inventur‑Wochenende mit hoher Stundenzahl
Du hilfst am letzten Adventssamstag 10 Stunden und zusätzlich an einem Abend 5 Stunden im Lager – insgesamt 15 Stunden × 12,82 € = 192,30 €. Du bleibst im Minijobbereich. Der anrechnungsfreie Anteil: 100 € + 20 % von 92,30 € (= 18,46 €) = 118,46 €. Auch hier bleibt ein spürbarer Teil deines Zuverdienstes unangetastet.
Beispiel: Kurzfristige Beschäftigung für zwei lange Samstage
Zwei Samstage à 10 Stunden plus ein Extra‑Abend à 4 Stunden: 24 Stunden × 12,82 € = 307,68 €. Bei kurzfristiger Beschäftigung gibt es keine Minijobgrenze, aber dieselben Freibeträge beim Bürgergeld. Anrechnungsfrei sind 100 € + 20 % von 207,68 € (= 41,54 €) = 141,54 €. Der Rest wird angerechnet – unter dem Strich bleibt dir dennoch ein lohnender Netto‑Zuwachs für deinen Dezember.
Lohnmodelle im Advent: Was Händler tatsächlich anbieten
Viele Einzelhändler stellen Wochenend‑Aushilfen auf Minijob‑Basis ein, weil die Administration eingespielt ist und Schichten flexibel verteilt werden können. Innerhalb dieses Rahmens sind verschiedene Modelle üblich: reine Samstagsverträge, Pool‑Schichten (du springst nur bei Bedarf ein), gezielte Lager‑Einsätze für Wareneingang und Umpackaktionen oder Kassen‑Support in Spitzenzeiten.
Bei Inventuren nach Ladenschluss, verlängerten Öffnungszeiten am Samstag oder einer genehmigten Sonntagsöffnung können Zuschläge (betriebs‑/tarifabhängig) gezahlt werden. Frage gleich zu Beginn: Gibt es einen festen Stundensatz für Aushilfen? Werden Zuschläge gezahlt? Wie werden sie abgerechnet? Läuft die Beschäftigung als Minijob oder kurzfristig? Diese Antworten bestimmen, wie du deine Freibeträge optimierst.
Praxis‑Tipp: Vergütung schriftlich fixieren
Bitte um eine kurze E‑Mail oder Vertragsnotiz mit Stundenlohn, geplanten Einsätzen (z. B. „Adventssamstage, je 6–8h“), Modell (Minijob/kurzfristig), evtl. Zuschlägen und Ansprechpartner. So hast du beim Jobcenter klare Unterlagen – und du vermeidest Missverständnisse, etwa wenn plötzlich mehr Stunden anfallen.
So rechnest du vor Schichtannahme: Schritt‑für‑Schritt mit realistischen Werten
Rechne immer zuerst die voraussichtlichen Stunden im Monat × Stundenlohn. Liegt der Betrag nahe an 556 €? Dann reduziere die Schichten oder wechsele für den Dezember in die kurzfristige Beschäftigung (falls der Betrieb das anbietet). Planst du nur 2–3 Samstage mit je 6–8 Stunden, bleibst du meist komfortabel unter der Grenze.
Berücksichtige außerdem Anfahrt und Pausen: Viele Filialen rechnen minutengenau ab; bezahlte Pausen sind selten. Wenn der Laden 30 Minuten Pause abzieht, kalkuliere das in deine Stunden ein. Bei Lager‑Teams ist die Schicht oft am Stück, bei Kassen‑Aushilfen kann es Wechsel geben – beides wirkt sich auf das tatsächliche Monatsbrutto aus.
Was ist mit Rentenversicherung im Minijob?
Minijobs sind grundsätzlich rentenversicherungspflichtig. Du kannst dich jedoch per kurzem Antrag beim Arbeitgeber befreien lassen. Der Vorteil der Befreiung: Dein Auszahlungsbetrag ist geringfügig höher. Der Vorteil der Versicherungspflicht: Du sammelst Rentenpunkte und die Zeit zählt für bestimmte Ansprüche (z. B. Wartezeiten). Für wenige Adventswochen lohnt sich häufig die Befreiung – wenn du allerdings planst, den Job ins neue Jahr mitzunehmen, kann das „Drinbleiben“ sinnvoll sein. Entscheide nach deiner Lebenslage.
Bürgergeld: So meldest du den Advents‑Job korrekt
Informiere dein Jobcenter vorab (kurze Mitteilung mit Arbeitgeber, Beginn, Art der Beschäftigung, geschätzter Verdienst). Reiche nach der ersten Abrechnung die Lohnabrechnung ein. Bei Minijobs mit schwankenden Stunden passt das Jobcenter die Leistungen meist monatsweise an. Bewahre Schichtpläne und E‑Mails auf – das erleichtert Rückfragen und beschleunigt die endgültige Berechnung.
Wenn du erst im Dezember startest, aber die erste Lohnzahlung erst im Januar kommt, zählt der Zuflussmonat: Das Einkommen wird in dem Monat berücksichtigt, in dem es auf deinem Konto eingeht. Das kann für die Planung hilfreich sein – sprich das Timing fair mit dem Arbeitgeber ab, falls möglich.
Typische Fallstricke im Advent – und wie du sie vermeidest
Ein häufiger Fehler ist, den Effekt von Zuschlägen oder Zusatzschichten auf die Minijob‑Grenze zu unterschätzen. Zwei zusätzliche Abend‑Einsätze können dich schnell von 480 € auf über 560 € bringen. Kläre daher vorher, ob du Schichten tauschen kannst oder ob eine kurzfristige Beschäftigung für die Adventswochen besser passt.
Zweiter Stolperstein: zu späte Mitteilung ans Jobcenter. Wer erst nach Auszahlung Bescheid gibt, riskiert Rückforderungen oder Verzögerungen. Drittens: ungeklärte Fahrtkosten. Zwar deckt der 100‑Euro‑Grundfreibetrag pauschal vieles ab, aber wenn du weite Wege hast, prüfe, ob es betriebliche Lösungen gibt (z. B. Fahrgemeinschaft, Schichtbündelung, ggf. Jobticket‑Zuschuss in größeren Ketten).
Rechenbeispiele „zum Mitnehmen“ für Advents‑Wochenenden
Nehmen wir drei realistische Szenarien, jeweils mit Mindestlohn 12,82 €:
Szenario A: Drei Samstage à 6 Stunden (Minijob)
Brutto: 3 × 6 × 12,82 € = 230,76 €.
Freibeträge: 100 € + 20 % von 130,76 € (= 26,15 €) = 126,15 € anrechnungsfrei.
Anrechnung: 104,61 €.
Szenario B: Zwei lange Samstage à 8 Stunden + ein Abend à 4 Stunden (Minijob)
Brutto: (2 × 8 + 4) × 12,82 € = 333,32 €.
Freibeträge: 100 € + 20 % von 233,32 € (= 46,66 €) = 146,66 € anrechnungsfrei.
Anrechnung: 186,66 €.
Szenario C: Ein „Power‑Samstag“ 10 Stunden + Inventur 6 Stunden (kurzfristig)
Brutto: 16 × 12,82 € = 205,12 €.
Freibeträge: 100 € + 20 % von 105,12 € (= 21,02 €) = 121,02 € anrechnungsfrei.
Anrechnung: 84,10 €.
Diese Rechenwege helfen dir, jede reale Schichtplanung schnell zu bewerten. Wenn dein Laden z. B. 13,50 € zahlt, setze einfach den höheren Satz ein – beachte nur die Minijob‑Grenze im entsprechenden Monat.
Branchen‑Realität: Aufgaben, die Aushilfen im Advent wirklich machen
Im Verkaufsraum unterstützt du meistens beim Aufräumen, Kundenfluss steuern, Waren annehmen und sichern, Umtausch abwickeln, Geschenke verpacken oder an der Kasse. Im Lager geht es um Kartons öffnen, etikettieren, verräumen, Onlineshop‑Bestellungen vorbereiten. Für dich wichtig: bequeme, geschlossene Schuhe, warme Schichten (Türen stehen oft auf), Handschuhe für Kartons – und ein kleiner Snack für lange Schichten.
Was die Produktwelt angeht, lohnt es sich, bei umsatzstarken Artikeln mitzuhelfen: Spielwaren‑Topseller, Geschenksets, Batterien/Knopfzellen, Gutscheinkarten, Schokolade und Deko laufen im Advent heiß. Wer die Ware kennt, arbeitet schneller – das macht oft guten Eindruck und erhöht die Chance auf Folgeschichten zwischen den Jahren.
So findest du jetzt schnell einen Advents‑Job – ohne Zeit zu verlieren
Sprich die Filiale in deinem Viertel direkt an (Mode, Drogerie, Elektronik, Buchhandel, Deko, Supermarkt). Viele hängen Aushänge aus, führen Listen mit kurzfristig verfügbaren Aushilfen oder vergeben Probeschichten innerhalb von 48 Stunden. Check auch Jobbörsen mit Filialfiltern und setze in der Suche „Aushilfe Samstag“, „Inventur“, „Advent“ oder „Weihnachtsgeschäft“.
Frage gleich beim ersten Gespräch: „Minijob oder kurzfristig? Stundenlohn? Einsatzzeiten Freitag/Samstag? Zuschläge? Abrechnung wann?“ – so kannst du direkt auf deine Bürgergeld‑Planung eingehen und vermeidest Überraschungen.
Dokumente & To‑dos: Was du parat haben solltest
Bringe zum Termin Ausweis, Steuer‑ID, Sozialversicherungsnummer und ggf. IBAN mit. Beim Minijob unterschreibst du zusätzlich den Antrag zur Befreiung von der Rentenversicherung (wenn du das willst) – das Formular hat der Arbeitgeber. Kläre außerdem, ob die Abrechnung im Dezember oder erst im Januar erfolgt – das ist für deine Bürgergeld‑Monatsberechnung relevant.
Schnellstart‑Checkliste für deinen Advents‑Minijob (kompakt)
- Stunden grob planen (Samstage × Stunden) und gegen 556 € Minijob‑Grenze gegenrechnen; alternativ kurzfristige Beschäftigung anfragen.
- Vertrag/Bestätigung mit Stundenlohn, Modell (Minijob/kurzfristig), Schichten und ggf. Zuschlägen schriftlich geben lassen; Jobcenter vorab informieren.
- Lohnabrechnung, Schichtplan und ggf. Fahrtkostenbelege sammeln; Auszahlungstermin (Dezember/Januar) im Blick behalten.
Beispiele für saubere Kommunikation mit dem Jobcenter (Vorlagen zum Anpassen)
Kurze Vorab‑Meldung (E‑Mail):
„Sehr geehrte Damen und Herren, ich beginne am [Datum] eine Aushilfstätigkeit im Einzelhandel (Arbeitgeber: [Name], Einsatzzeiten: freitags/samstags im Advent). Geplantes Modell: [Minijob/kurzfristige Beschäftigung]. Voraussichtlicher Verdienst im Monat: ca. [Betrag] €. Ich reiche die erste Lohnabrechnung nach. Freundliche Grüße.“
Beiblatt zur Lohnabrechnung:
„Im Dezember habe ich an folgenden Tagen gearbeitet: [xx.xx., xx.xx.], jeweils [x] Stunden. Die Auszahlung erfolgt am [Datum]. Bitte berücksichtigen Sie die Freibeträge nach § 11b SGB II.“
Häufige Fragen – knapp und klar beantwortet
Reicht der Mindestlohn für Aushilfen immer?
Ja – unterhalb des Einzelhandels‑Tarifs gilt mindestens der gesetzliche Mindestlohn, tarifliche oder freiwillige Zuschläge sind möglich. Frage vorab nach dem konkreten Satz.
Kann ich im Dezember im Minijob über 556 € kommen, wenn ich im Januar weniger arbeite?
Die Monatsgrenze gilt je Monat. Sobald du sie in einem Monat überschreitest, bist du grundsätzlich nicht mehr im Minijob. Plane deshalb Schichten so, dass du im Monat darunter bleibst – oder nimm die kurzfristige Beschäftigung.
Wie wirken sich Geschenkgutscheine oder Personalrabatte aus?
Rabatte sind in der Regel Sachbezüge und nicht auf das Bürgergeld anrechenbar, aber sie ersetzen kein Einkommen. Geldwerte Vorteile können steuer‑/sozialversicherungsrechtliche Grenzen haben. Im Zweifel: auf der Abrechnung prüfen lassen.
Was ist, wenn einmalig ein Sonntagseinsatz kommt?
In manchen Städten gibt es verkaufsoffene Sonntage. Zuschläge sind möglich, aber nicht garantiert. Plane den höheren Lohn in deiner Monatsrechnung ein – er erhöht das Brutto und kann die Minijob‑Grenze tangieren.
Fortsetzung über den Advent hinaus: Lohnt sich das?
Viele Filialen behalten zuverlässige Aushilfen für den Inventur‑Januar und den Umtausch‑Andrang nach Weihnachten. Wenn du Gefallen an der Arbeit findest, kannst du im neuen Jahr auf Minijob‑Basis weiterarbeiten. Denk daran, dass der Mindestlohn bereits auf 12,82 € gestiegen ist – auch 2025 bleibt die 556‑€‑Grenze maßgeblich. Wer dauerhaft mehr möchte, prüft den Midijob mit langsamer steigenden Sozialabgaben – das kann sich lohnen, wenn regelmäßig 12–20 Stunden pro Woche drin sind.
Unterlagen fürs Jobcenter – kompakt
- Arbeitsvertrag oder Bestätigung mit Stundenlohn, Einsatzart (Minijob/kurzfristig), Beginn
- Lohnabrechnung(en) und Schichtnachweise; ggf. Info zum Auszahlungstermin
Fazit: Advents‑Aushilfe mit Plan – so bleibt mehr in deiner Tasche
Wochenend‑Jobs im Weihnachtsgeschäft sind ideal, um schnell und planbar Geld zu verdienen. Entscheidend ist, dass du das passende Modell wählst (Minijob oder kurzfristig), die 556‑€‑Grenze im Blick behältst, die Bürgergeld‑Freibeträge konsequent nutzt und deine Einsätze sauber dokumentierst.
Mit 2–3 gut gewählten Samstagen lässt sich dein Dezember spürbar aufbessern – ohne Stress und ohne Überraschungen bei der Anrechnung.


