Für viele Haushalte sind die neuen Beitragsmitteilungen ein Weckruf: In mehreren Sparten steigen die Prämien – bei Kfz wegen teurer Reparaturen und Sensorik, bei Hausrat und Wohngebäude wegen gestiegener Schadenkosten, in einzelnen Rechtsschutz‑ und Kranken‑Tarifen durch höhere Leistungsaufwände. Die gute Nachricht: Bei einer echten Beitragserhöhung haben Sie in der Regel ein Sonderkündigungsrecht. Das heißt, Sie dürfen außerhalb der normalen Laufzeit kündigen und zu einem günstigeren oder passenderen Tarif wechseln. Entscheidend ist, dass Sie die Regeln sauber anwenden und klug taktieren – idealerweise sichern Sie zuerst den neuen Schutz und beenden danach den alten Vertrag.
Dieser Ratgeber führt Sie Schritt für Schritt durch die Praxis: Was gilt genau als Beitragserhöhung? Für welche Verträge gibt es die Sonderkündigung? Welche Fristen sind wichtig? Wie formulieren Sie die Kündigung korrekt – und wann lohnt es sich statt zu kündigen, den Tarif innerhalb des Hauses zu wechseln? Mit klaren Beispielen, sofort umsetzbaren Tipps und einem 7‑Tage‑Plan.
Was ist eine „Beitragserhöhung“ – und wann entsteht das Sonderkündigungsrecht?
Eine Beitragserhöhung liegt vor, wenn Ihr Versicherer die Prämie für unveränderten Schutz anhebt. Typische Gründe sind neue Tarifkalkulationen, gestiegene Schadenkosten oder Anpassungen an allgemeine Preisniveaus. Wichtig: Das Sonderkündigungsrecht greift nicht automatisch, wenn die Prämie aufgrund Ihrer veränderten Risikoangaben steigt – etwa weil Sie beim Kfz mehr Kilometer fahren, einen weiteren Fahrer eingetragen haben oder einen Schaden verursacht haben, der zur Rückstufung in der SF‑Klasse führt. Auch bei freiwilligen Leistungsaufwertungen (z. B. höhere Versicherungssumme) ist eine Sonderkündigung wegen „Beitragserhöhung“ normalerweise ausgeschlossen.
In vielen Sparten gehört die Info über die Erhöhung zur jährlichen Post im Herbst oder zum individuellen Hauptfälligkeitstermin. Maßgeblich ist das Datum des Zugangs der Mitteilung. Ab diesem Zeitpunkt startet die Frist, in der Sie außerordentlich kündigen dürfen (dazu gleich mehr). Prüfen Sie Schreiben und E‑Mails sorgfältig: Seriöse Hinweise benennen die geänderte Prämie, den Zeitpunkt des Wirksamwerdens und verweisen ausdrücklich auf das Sonderkündigungsrecht.
Wichtige Abgrenzungen in der Praxis
Nicht jede Prämienänderung ist eine „Erhöhung“ im Rechtssinn. Wird Ihr Beitrag nur deshalb höher, weil Sie die Zahlweise von jährlich auf monatlich umgestellt haben (Ratenzuschlag), handelt es sich nicht um eine beitragsrelevante Anpassung – das Sonderkündigungsrecht greift dann nicht. Gleiches gilt, wenn Sie freiwillig Bausteine ergänzt oder die Selbstbeteiligung reduziert haben. Bei Kfz‑Tarifen sind Änderungen der Typ‑ oder Regionalklasse zwar vom Versicherer veranlasst, gelten aber in der Praxis häufig als Beitragsanpassung mit Sonderkündigungsrecht – eine klassische Ausnahme ist die SF‑Rückstufung nach einem regulierten Schaden: Sie entsteht aus Ihrem Risikoverlauf und löst kein Sonderkündigungsrecht aus.
Ein weiterer Sonderfall sind indexgebundene Anpassungen (z. B. gleitender Neuwert in der Wohngebäudeversicherung). Auch hier informieren Versicherer über steigende Beiträge; das Sonderkündigungsrecht wird in der Praxis oft eingeräumt. Prüfen Sie die Formulierung im Schreiben: Steht dort explizit der Hinweis auf Ihr außerordentliches Kündigungsrecht, ist die Sache eindeutig.
Für welche Versicherungen gilt die Sonderkündigung typischerweise?
Das Sonderkündigungsrecht nach Beitragserhöhung ist in Deutschland branchenüblich bei vielen Sach‑, Haftpflicht‑ und Kasko‑Tarifen. Dazu zählen vor allem Kfz‑Versicherung (Haftpflicht/Voll‑ und Teilkasko), Hausrat, Wohngebäude, Privathaftpflicht, Rechtsschutz und zahlreiche Zusatzversicherungen wie Glas, Fahrrad oder Elektronik. Hier läuft die Praxis ähnlich: Sie haben nach Zugang der Mitteilung eine feste Frist (meist ein Monat), um außerordentlich zu kündigen.
In der privaten Krankenversicherung (PKV) sind Beitragsanpassungen ebenfalls ein klassischer Auslöser für die Sonderkündigung. Gleichzeitig gilt: In der PKV sollten Sie besonders sorgfältig prüfen, ob ein interner Tarifwechsel (oft nach § 204 VVG) sinnvoller ist. Dabei bleiben Alterungsrückstellungen erhalten; ein externer Wechsel kann langfristige Nachteile haben. In der gesetzlichen Krankenversicherung ist eine Sonderkündigung wegen Beitragssatz‑Anpassung nicht in gleicher Weise vorgesehen; hier gelten eigene Wechsel‑ und Bindungsfristen.
Was Ihr Versicherer liefern muss – Transparenz der Information
Die Mitteilung zur Beitragserhöhung muss klar sein: Wie hoch war der bisherige Beitrag, wie hoch ist der neue, ab wann gilt er, und bis wann können Sie kündigen? Viele Schreiben enthalten zusätzlich einen Vergleich in Prozent. Fehlt der Hinweis aufs Sonderkündigungsrecht, fragen Sie aktiv nach – am besten schriftlich per E‑Mail oder im Kundenportal – und lassen Sie sich den Fristbeginn bestätigen. Bewahren Sie die Mitteilung digital auf; sie ist später Nachweis für Ihre fristgerechte Kündigung.
Fristen & Form: So kündigen Sie rechtssicher
Die Sonderkündigung ist an klare Fristen gebunden. Beginn ist der Tag des Zugangs der Mitteilung. Üblich sind ein Monat Frist (z. B. Kfz, Hausrat, Haftpflicht, Rechtsschutz). In einzelnen Sparten oder nach speziellen Bedingungen kann die Frist länger sein; maßgeblich bleibt Ihre Police und der Hinweis im Erhöhungsschreiben. Bei Briefpost zählt der Zustelltag, bei E‑Mail der Eingang in Ihrem Postfach. Fällt das Fristende auf einen Sonn‑ oder Feiertag, sichern Sie sich mit einem Versand vor diesem Datum ab.
Für die Form reicht in vielen Verträgen heute die Kündigung in Textform (E‑Mail, Kundenportal, Fax). Manche Versicherer verlangen weiterhin Schriftform (Unterschrift). Prüfen Sie die Police oder den Hinweis im Schreiben. Sicher ist, die Kündigung zusätzlich über das Kundenportal zu senden und eine Empfangsbestätigung anzufordern. Geben Sie konsequent Versicherungsnummer, Sparte, Kündigungsgrund „Beitragserhöhung“, das Erhöhungsdatum und den Kündigungstermin an.
Musterformulierung für die Sonderkündigung
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit kündige ich den oben genannten Versicherungsvertrag außerordentlich aufgrund der angekündigten Beitragserhöhung zum Wirksamwerden der Erhöhung am [Datum] bzw. hilfsweise zum nächstmöglichen Termin. Bitte bestätigen Sie mir schriftlich das Vertragsende sowie das Datum des Zugangs dieser Kündigung. Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
[Name, Anschrift, Versicherungsnummer, Datum]
Digitale Wege nutzen – und Nachweise sichern
Wenn Ihr Versicherer Kündigungen per E‑Mail akzeptiert, senden Sie die Nachricht von Ihrer bei der Versicherung hinterlegten Adresse. Laden Sie im Kundenportal zusätzlich ein PDF mit identischem Text hoch. Wer sich absolute Sicherheit wünscht, nutzt zusätzlich Einschreiben Einwurf oder Fax mit Sendeprotokoll. Speichern Sie Bestätigung, Versandnachweise und Eingangsmails in einem Versicherungs‑Ordner – so sind Fristen später zweifelsfrei belegbar.
Beitragserhöhung sauber prüfen – diese Punkte entscheiden
Bevor Sie kündigen, lohnt sich eine Kurzprüfung der Erhöhung. Ziel: Herausfinden, ob wirklich der Tarif teurer wurde oder ob Vertragsdetails auf Ihrer Seite die Prämie treiben (und somit keine „echte“ Beitragserhöhung vorliegt). Prüfen Sie außerdem, ob sich der Leistungsumfang heimlich geändert hat – das kommt vor, ist aber regelmäßig transparent ausgewiesen.
Fragen Sie sich: Hat der Versicherer Leistungen abgesenkt oder angehoben? Wurden Selbstbeteiligung oder Versicherungssumme verändert? Ändert sich die Zahlweise oder sind Ratenzuschläge neu? Haben sich relevante Risikodaten geändert (Wohnfläche, Fahrerkreis, Kilometer)? Und ganz wichtig: Wird Ihnen das Sonderkündigungsrecht explizit eingeräumt? Wenn ja, läuft Ihre Frist bereits; handeln Sie zügig.
- Alte vs. neue Prämie und Stichtag vergleichen; Leistungsänderungen markieren (z. B. neue SB, neue Deckungen)
- Prüfen, ob die Erhöhung aus Ihrem Verhalten herrührt (z. B. SF‑Rückstufung, mehr Kilometer, geänderter Fahrerkreis) – dann kein Sonderkündigungsrecht
- Zahlweise checken (jährlich ist oft günstiger als monatlich); Ratenzuschläge berücksichtigen
- Alternative: interner Tarifwechsel anfragen – oft sofortige Senkung ohne Versicherungswechsel
Wechselstrategie: Erst neuen Schutz sichern, dann kündigen
Die goldene Regel lautet: Lückenloser Schutz. Sichern Sie sich zuerst ein passendes Folgeangebot – entweder beim selben Versicherer (Tarifwechsel) oder bei einem neuen Anbieter – und kündigen Sie danach den alten Vertrag zum Erhöhungsdatum. So verhindern Sie Deckungslücken und vermeiden, dass Sie in Zeitdruck falsche Entscheidungen treffen.
Bitten Sie parallel Ihren aktuellen Versicherer um ein Bestandskunden‑Update. Viele Gesellschaften bieten im Herbst neue Tarifgenerationen mit besseren Leistungen und teils günstigeren Rückstufungsregeln (im Kfz) oder höherer Absicherung für aktuelle Risiken (z. B. Elementar in Wohngebäude, Fahrraddiebstahl in Hausrat). Wer vorbereitet mit Zahlen und Alternativen in die Verhandlung geht, erhält häufig ein spürbar besseres Angebot – ohne Kündigung.
Der richtige Zeitpunkt – mit Kalender arbeiten
Sobald die Erhöhungsmitteilung eintrifft, planen Sie rückwärts: Fristende, geplanter Vergleich, Puffer für Rückfragen. Bewährt hat sich ein 7‑Tage‑Plan (unten), der Vergleich, Angebotsprüfung und Kündigung strukturiert. Teilen Sie die Aufgabe: Angebote heute, Fragen morgen, Entscheidung übermorgen – und die Kündigung rechtzeitig elektronisch versenden. Wer proaktiv handelt, kann sogar einen Wechselbonus oder saisonale Aktionen mitnehmen, die viele Anbieter im Herbst fahren.
Rabatte und Tarifhebel, die den Wechsel lohnen
Prüfen Sie beim neuen Tarif Selbstbeteiligung, Zahlweise (Jahreszahler), Werkstattbindung (Kfz), Fahrerkreis (Kfz), Sicherheitsnachweise (Haus/Wohnung: Schlösser, Smart‑Home‑Sensoren), und Telematik (Kfz). Diese Hebel reduzieren die Prämie spürbar – unabhängig von der Beitragserhöhung – und verbessern Ihre Ausgangslage auch dann, wenn Sie beim bisherigen Versicherer bleiben wollen.
Sonderfälle im Detail – was Sie wissen sollten
Kfz‑Versicherung: Erhöht der Versicherer die Grundprämie oder ändert Typ‑/Regionalklassen zu Ihren Ungunsten, können Sie in der Regel außerordentlich kündigen. Keine Sonderkündigung entsteht durch Ihre SF‑Rückstufung nach Schaden, durch freiwillige Vertragsänderungen (z. B. niedrigerer SB) oder durch vermehrte Kilometer. Tipp: Fordern Sie vor Ihrer Entscheidung die Mehrkosten über mehrere Jahre an – ein Wechsel in einen Tarif mit fairen Rückstufungsregeln kann sich lohnen.
Hausrat/Wohngebäude: Bei indexgebundenen Anpassungen (gleitender Neuwert) informieren Versicherer über neue Beiträge. In der Praxis wird das Sonderkündigungsrecht häufig eingeräumt. Prüfen Sie genau den Elementar‑Baustein: 2025 sind Unwetterschäden vielerorts ein Kostentreiber – wer kündigt, sollte beim Neutarif ausreichend absichern, statt nur den Preis zu drücken.
Privatrechtsschutz: Beitragserhöhungen sind ein häufiger Wechselanlass. Achten Sie beim Neutarif auf Wartezeiten, Deckungssummen und auf Module, die Sie wirklich brauchen (Beruf, Verkehr, Privat, Wohnen, Internet‑Rechtsschutz). Eine scheinbar günstige Police ohne passende Module ist am Ende teuer.
PKV‑Beitragsanpassung: Bei Erhöhung besteht in der Regel ein Sonderkündigungsrecht. Prüfen Sie dennoch zuerst den internen Tarifwechsel. So bleiben Alterungsrückstellungen und die medizinische Historie beim selben Unternehmen erhalten. Ein externer Wechsel sollte wohlüberlegt sein – kurzfristige Ersparnis kann langfristige Nachteile haben. Lassen Sie sich Zahlen schriftlich geben und treffen Sie keine Spontanentscheidungen am Telefon.
Rechenbeispiele: Wie viel bringt die Sonderkündigung wirklich?
Beispiel 1 – Kfz: Ihr bisheriger Jahresbeitrag liegt bei 680 €. Ab 1. Januar sollen es 760 € sein (+80 €). Sie vergleichen drei Angebote mit identischem Fahrerkreis und 500 € SB. Ein moderner Tarif mit Werkstattbindung und Jahreszahler kostet 615 €. Sie kündigen außerordentlich zum Erhöhungsdatum und sparen im ersten Jahr 145 € – zusätzlich profitieren Sie von besseren Rückstufungsregeln. Über drei Jahre addiert sich die Ersparnis bei stabilen Bedingungen auf 435 €.
Beispiel 2 – Hausrat: Bisher 145 €/Jahr, künftig 172 € (+27 €). Sie prüfen Bausteine und entdecken, dass der neue Tarif des Wettbewerbers 160 € kostet, dafür aber Fahrraddiebstahl bis 3.000 € und Unterversicherungsverzicht enthält. Die Sonderkündigung lohnt sich hier qualitativ: Mehr Leistung bei kaum höherem Preis – die eigentliche Ersparnis steckt im Schadensfall.
Beispiel 3 – Rechtsschutz: Beitrag steigt von 299 € auf 349 € (+50 €). Sie benötigen v. a. Privat‑ und Verkehrsrechtsschutz. Ein Alternativtarif mit exakt diesen Modulen, 300 € SB und Partneranwalt‑Netzwerk liegt bei 279 €. Sie kündigen außerordentlich; Ersparnis 70 € pro Jahr – plus niedrigere SB im Partnernetzwerk.
Häufige Fehler – und wie Sie sie vermeiden
Viele Verbraucher verlieren Zeit, weil sie auf kulante Rücknahme der Erhöhung hoffen. Besser: fristwahrend kündigen und parallel verhandeln. Die Kündigung können Sie immer zurückziehen, wenn ein gutes Gegenangebot kommt. Zweiter Fehler: zu spät einen neuen Schutz suchen – das erzeugt Stress und erhöht das Risiko einer Deckungslücke. Drittens: Nur auf den Preis schauen. Achten Sie auf Leistungsinhalte, Rückstufungsregeln (Kfz), Unterversicherungsverzicht (Hausrat/Wohngebäude) und Wartezeiten (Rechtsschutz). Viertens: Unklare Formulierungen im Kündigungsschreiben. Verwenden Sie eindeutige Begriffe wie „außerordentlich“ und nennen Sie das Erhöhungsdatum.
Fünftens: fehlende Nachweise. Speichern Sie Erhöhungsmitteilung, Ihre Kündigung, Versand‑ und Eingangsbestätigungen. Wer ordentlich dokumentiert, gewinnt Diskussionen um Fristen meist ohne Mühe.
7‑Tage‑Plan: Sonderkündigungsrecht jetzt clever nutzen
- Tag 1: Erhöhungsmitteilung prüfen, Frist notieren, Police und letzte Rechnung ablegen.
- Tag 2: Bedarf definieren (Bausteine, SB, Zahlweise), zwei bis drei Vergleichsangebote einholen.
- Tag 3: Bestandsversicherer um Tarifupdate bitten; schriftliches Gegenangebot anfordern.
- Tag 4: Angebote vergleichen (Preis/Leistung), Rückstufungsregeln und Wartezeiten checken.
- Tag 5: Entscheidung treffen, Neuvertrag sichern (Start zum Erhöhungsdatum).
- Tag 6: Sonderkündigung in Text‑ oder Schriftform versenden, Empfang bestätigen lassen.
- Tag 7: Unterlagen ordnen, Kalendererinnerung für die nächste Hauptfälligkeit setzen.
FAQ – kurz erklärt, praxisnah beantwortet
Wie lange habe ich Zeit für die Sonderkündigung? Üblich ist ein Monat ab Zugang der Erhöhungsmitteilung. Prüfen Sie das Schreiben – dort steht die konkrete Frist. Schicken Sie die Kündigung frühzeitig ab und fordern Sie eine Bestätigung an.
Ab wann endet der Vertrag? Regelmäßig zum Zeitpunkt, zu dem die Erhöhung wirksam wird – häufig der 1. des Folgemonats oder Ihr individueller Hauptfälligkeitstermin. Formulieren Sie „zum Wirksamwerden der Erhöhung bzw. hilfsweise zum nächstmöglichen Termin“.
Gilt das auch bei SF‑Rückstufung im Kfz? Nein. Eine Rückstufung wegen reguliertem Schaden ist keine Beitragserhöhung im Sinne der Sonderkündigung. Erhöht der Versicherer unabhängig davon die Grundprämie, besteht das Recht.
Was ist mit Indexanpassungen in Wohngebäude? In der Praxis wird häufig ein Sonderkündigungsrecht eingeräumt. Prüfen Sie den genauen Wortlaut der Mitteilung und die Frist.
Soll ich immer kündigen? Nicht zwingend. Ein interner Tarifwechsel oder ein angepasstes Profil (SB, Zahlweise, Bausteine) kann beim bisherigen Versicherer ebenso sparen – ohne Wechsel formal abzuwickeln. Entscheidend ist der Gesamtpreis pro Leistung.
Fazit: Wer die Fristen kennt, spart sofort – ohne Schutzlücke
Das Sonderkündigungsrecht nach Beitragserhöhung ist ein starker Verbraucherhebel. Wer die Erhöhungsmitteilung ernst nimmt, die Fristen sauber einhält und zuerst einen passenden Folgetarif sichert, reduziert seine Kosten sofort und verbessert oft sogar den Leistungsumfang.
Nutzen Sie den 7‑Tage‑Plan, dokumentieren Sie jeden Schritt und verhandeln Sie selbstbewusst – dann wird aus einer unangenehmen Beitragserhöhung eine handfeste Sparchance.