Ein Umzug ist nie „nur“ Kisten und Schlüsselübergabe – er ist die beste Gelegenheit, Ihre Energieverträge sauber aufzusetzen. Wer Abmeldung, Neuvertrag und Abschlag früh plant, verhindert Schätzwerte, Doppelbelieferung und Nachzahlungen. Nutzen Sie die Vorlaufzeit: Kundenkonto prüfen, letzte Rechnung mit Jahresverbrauch bereitlegen, Zählernummern notieren und Kalendererinnerungen setzen. Mit drei klaren Terminen (Abmeldung alt, Start neu, 8‑Wochen‑Check) behalten Sie Fristen und Kosten im Griff – ohne Stress in der heißen Phase.
Der Herbst 2025 spielt Ihnen dabei in die Karten: Prozesse bei Netz‑ und Messstellenbetreibern laufen routiniert, viele Anbieter bieten wieder solide 12‑Monats‑Preisgarantien über die Heizperiode, und regionale Preisunterschiede lassen sich mit Ihrer PLZ gezielt ausnutzen. In diesem Praxis‑Guide führen wir Sie Schritt für Schritt vom Auszug bis zum ersten Abschlag am neuen Wohnort – mit konkreten Rechenbeispielen, Foto‑Tipps für Zählerstände und klaren Entscheidungen zwischen Grundversorgung, Sondervertrag und (falls passend) dynamischem Tarif.
Warum der Herbst 2025 ein idealer Zeitpunkt für den Energie‑Neustart ist
Der Herbst 2025 ist ein gutes Zeitfenster, um Strom‑ und Gasverträge neu zu ordnen. Nach der sommerlichen Tarifvielfalt festigen viele Anbieter ihre Preisblätter für die Heizperiode, und gleichzeitig ist der organisatorische Aufwand noch überschaubar: Netzbetreiber, Messstellenbetreiber und Lieferanten arbeiten zu dieser Jahreszeit in eingespielten Abläufen. Wer jetzt wechselt oder den bestehenden Vertrag gezielt „mitnimmt“, profitiert von verlässlichen Startterminen, transparenten Abschlägen und einer klaren Abgrenzung zwischen alter und neuer Adresse.
Hinzu kommt, dass sich die Endkundenpreise nach den Krisenjahren insgesamt beruhigt haben, während regionale Unterschiede geblieben sind. Genau deshalb lohnt der Vergleich mit Ihrer konkreten Postleitzahl und Ihrem realistischen Jahresverbrauch – gerade beim Umzug. Ein fairer Sondervertrag mit 12‑Monats‑Preisgarantie über die Heizsaison bringt Ruhe in die Planung; dynamische Stromtarife können sich für Haushalte mit steuerbaren Lasten lohnen, wenn Smart‑Meter‑Voraussetzungen erfüllt sind. Entscheidend ist, dass Sie Ihre Energie‑To‑dos rechtzeitig in den Umzugsplan integrieren.
Grundversorgung, Sondervertrag oder Neuvertrag: Was beim Umzug wirklich zählt
Am alten Wohnort gilt: Prüfen Sie, ob Sie sich noch in der Mindestlaufzeit befinden oder bereits flexibel kündigen können. In der Grundversorgung ist die Kündigung in der Regel kurzfristig möglich, während Sonderverträge meist eine feste Laufzeit und Frist haben. Selbst wenn Ihr Vertrag noch bindet, gilt häufig: Beim Umzug endet die Belieferung am alten Zählpunkt ohnehin – maßgeblich ist dann eine fristgerechte Abmeldung mit sauberem Zählerstand, damit die Schlussrechnung stimmt. Wichtig ist, dass Sie den Auszugstermin nicht erst am letzten Tag organisieren, sondern frühzeitig den Ablauf festlegen.
Am neuen Wohnort haben Sie drei Optionen: Sie übernehmen die Grundversorgung als kurzfristige Brücke, Sie schließen direkt einen neuen Sondervertrag mit Preisgarantie, oder Sie prüfen – falls verfügbar – einen dynamischen Tarif. Die Grundversorgung ist bequem, aber selten Bestpreis über die gesamte Heizsaison. Wer rechtzeitig plant, kann den Lieferbeginn des neuen Tarifs exakt auf den Einzugstag (möglichst Werktag) legen und so teure Zwischenmonate vermeiden. Denken Sie daran: Ohne aktiven Vertrag rutschen Sie automatisch in die Grundversorgung; mit Plan wird daraus eine bewusste, kurze Übergangsphase oder entfällt ganz.
Umzugsmeldung richtig planen: Fristen und Reihenfolge (Deutschland)
Für reibungslose Abrechnungen ist die Reihenfolge entscheidend. Zuerst melden Sie dem bisherigen Lieferanten den Auszug mit Datum und Zählernummer, fügen – wenn möglich – ein Foto des Zählerstands hinzu und erfragen die gewünschte Form der Abmeldung (Portal, E‑Mail, Formular). Danach schließen Sie am neuen Wohnort den gewünschten Tarif ab und legen den Lieferbeginn auf den Einzugsmorgen. Schließlich informieren Sie Vermieter:in oder Hausverwaltung über die Zählerdaten, damit es keine Doppelmeldungen gibt. So entsteht ein sauberer Übergang ohne Lücken oder Doppelbelieferung.
Stellen Sie parallel sicher, dass die Bankverbindung und die E‑Mail‑Adresse aktuell sind, denn Abrechnungen und Vertragsbestätigungen kommen heute überwiegend digital. Ein kurzer Blick ins Kundenkonto hilft, offene Beträge oder Guthaben rechtzeitig zu klären. Wenn Sie gleichzeitig den Stromanbieter wechseln, lohnt sich ein kurzer Abgleich des ersten Abschlags mit Ihrem erwarteten Verbrauch, damit die Höhe nicht künstlich niedrig erscheint und später Nachzahlungen auslöst.
Auszug: Drei Schritte für saubere Abgrenzung
Der Auszug ist der Moment, in dem die meisten Fehler passieren – dabei lässt er sich mit wenigen Handgriffen einfach gestalten. Entscheidend sind ein klar dokumentierter Zählerstand, die Zuordnung zur richtigen Zählernummer/Marktlokations‑ID und die fristgerechte Abmeldung beim Lieferanten. Wer diese drei Punkte im Griff hat, bekommt eine Schlussrechnung, die den tatsächlichen Verbrauch exakt abgrenzt, und spart Diskussionen.
Praktisch bewährt hat sich, zwei Fotos zu machen: ein Überblicksfoto mit sichtbarer Zählernummer und Umfeld (Datum, Uhrzeit am Smartphone sichtbar) und eine Nahaufnahme der Ziffern. Benennen Sie die Dateien nach Schema „JJJJ‑MM‑TT_Auszug_Adresse_Zählernummer.jpg“. Hängen Sie die Bilder der Abmeldung an oder laden Sie sie im Kundenportal hoch. Bewahren Sie die Bestätigungsmail auf – im Zweifel ist sie Ihr Nachweis, falls später Fragen auftauchen.
Einzug: So starten Sie am neuen Zählpunkt korrekt
Am Einzugstag notieren Sie morgens den Zählerstand für Strom (kWh) und Gas (m³), erneut mit Foto und Zählernummer. Wenn Sie den neuen Tarif bereits beauftragt haben, geben Sie die Werte gleich im Portal ein oder warten auf die automatisierte Abfrage in den ersten Tagen. So verhindern Sie, dass der Versorger mit Schätzwerten startet – ein häufiger Grund für Nachberechnungen im ersten Winter.
Achten Sie darauf, dass der Lieferbeginn auf einen Werktag fällt und die Zählerstände zeitnah übermittelt werden. Falls am Einzugstag noch Baustellenbetrieb oder eine Endreinigung läuft, dokumentieren Sie die Zeiten gesondert. Kurze Notizen wie „11:30–15:00 Uhr Reinigungsfirma, Staubsauger/Heizlüfter in Betrieb“ helfen später, ungewöhnliche Anfangsverbräuche nachzuvollziehen. Legen Sie außerdem den ersten Abschlag realistisch fest – lieber ehrlich und stabil als „hübsch niedrig“.
Anbieter mitnehmen oder wechseln? So rechnen Sie fair
Ob Sie Ihren bisherigen Anbieter in die neue Wohnung „mitnehmen“ oder wechseln, ist eine Rechenfrage. Entscheidend sind die Jahresgesamtkosten: Arbeitspreis (ct/kWh) × realer Verbrauch plus Grundpreis (€/Monat) × 12. Prüfen Sie zusätzlich, ob Ihr bisheriger Vertrag am neuen Wohnort überhaupt verfügbar ist – manche Sonderverträge gelten nur in bestimmten Netzgebieten. Wenn der alte Anbieter einen attraktiven Festpreis bietet und die Preisgarantie die gesamte Heizperiode abdeckt, kann Mitnehmen sinnvoll sein. Andernfalls lohnt der Wechsel, vor allem wenn ein Sofortbonus die Eintrittskosten senkt.
Vergleichen Sie zwei Varianten: Jahr 1 „all‑in“ inklusive etwaiger Boni und Jahr 2 ohne Bonus. So vermeiden Sie den typischen Folgejahreseffekt. Achten Sie auf die Definition der Preisgarantie: Deckt sie nur den Energieanteil oder alle Bestandteile? Und prüfen Sie, wie hoch der Grundpreis ist – für kleine Wohnungen ist ein schlanker Grundpreis häufig wichtiger als der letzte Zehntelcent beim Arbeitspreis; bei großen Verbräuchen ist es umgekehrt.
Beispielrechnungen für drei Profile (Strom)
Single‑Haushalt mit 2.000 kWh/Jahr: Tarif A bietet 34 ct/kWh und 8 € Grundpreis/Monat, Tarif B 32 ct/kWh und 12 € Grundpreis. Jahr 1 mit Tarif A: 2.000×0,34 € + 12×8 € = 680 € + 96 € = 776 €. Jahr 1 mit Tarif B: 2.000×0,32 € + 12×12 € = 640 € + 144 € = 784 €. Ergebnis: Trotz günstigerem Arbeitspreis ist Tarif B teurer, weil der Grundpreis den Vorteil aufzehrt – für Singles ist A besser.
Familie mit 3.800 kWh/Jahr: Tarif A (34 ct/8 €) ergibt 1.292 €, Tarif B (32 ct/12 €) kommt auf 1.344 € – hier kippt der Effekt, der Arbeitspreis gewinnt an Bedeutung. Wenn Tarif B zusätzlich einen kleinen Sofortbonus bietet, kann er insgesamt vorne liegen. Die Logik zeigt: Ohne faire Gesamtrechnung führt der Blick auf einen Einzelwert in die Irre.
Smart Meter, HT/NT und Wärmepumpe: Sonderfälle beim Umzug einfach gelöst
Bei Zählern mit HT/NT‑Registern (Tag/Nacht) oder separaten Zählern für Wärmepumpen ist die saubere Erfassung besonders wichtig. Dokumentieren Sie am Aus‑ und Einzugstag beide Registerwerte getrennt (z. B. 1.8.1/1.8.2 beim Strom). Fragen Sie beim neuen Anbieter, ob es spezielle Wärmestrom‑Sondertarife gibt und wie Ihr Messkonzept eingerichtet werden sollte (separater Zähler oder Kombimessung). Eine korrekte Zuordnung spart in der Abrechnung bares Geld und verhindert, dass Verbrauch in falsche Preiszonen läuft.
Wenn eine Photovoltaikanlage vorhanden ist oder geplant wird, kommen Einspeisewerte hinzu. Für die Abrechnung des Haushaltsverbrauchs zählt der Bezugszähler; Einspeisewerte werden separat vergütet. Klären Sie beim Einzug, ob eine Eigenverbrauchsregelung besteht und ob Zählerwechsel/‑umbauten anstehen. Planen Sie entsprechende Termine nicht in die Umzugswoche, sondern mit etwas Vorlauf – so bleibt der Start am neuen Wohnort stressfrei.
Strom mit HT/NT und separater Wärmepumpen‑Zähler
Ein typischer Stolperstein ist das Vertauschen der Registerwerte. Achten Sie beim Ablesen auf die Kennziffern im Display und gleichen Sie sie mit der Anleitung des Zählers oder den Hinweisen im Kundenportal ab. Melden Sie die Werte stets in der Reihenfolge, in der sie abgefragt werden, und bewahren Sie die Fotos getrennt auf („HT_Auszug.jpg“, „NT_Auszug.jpg“). Bei separatem Wärmepumpen‑Zähler lohnt der Blick auf die Schaltzeiten: Wenn diese am neuen Wohnort anders sind, verschieben sich die Verbrauchsanteile – das beeinflusst die Tarifwahl.
Auch beim Wärmepumpenstrom zählt der Mix aus Arbeitspreis und Grundpreis. Manche Tarife sind im Arbeitspreis sehr attraktiv, verlangen aber einen spürbar höheren Grundpreis; das rechnet sich erst bei größerem Jahresverbrauch. Fragen Sie gezielt nach Mindestabnahmen, Schaltzeiten und Preisgarantie über die Heizperiode. Nach dem Einzug sollten Sie in den ersten Monaten die Verbräuche wöchentlich notieren, um die Regelung sauber einzustellen.
Gasheizung und Warmwasser: Verbrauchsfallen im Umzug
Beim Gas ist die Abgrenzung in m³ simpel, die Wirkung auf die Rechnung aber groß. Ungewöhnlich hohe Anfangswerte entstehen oft durch Bautrocknung, Handwerkerarbeiten oder falsche Warmwasserzeiten. Notieren Sie in den ersten zwei Wochen täglich den Gaszählerstand, passen Sie die Heizkurve an die neuen Räume an und reduzieren Sie die Warmwasser‑Zirkulation auf sinnvolle Zeitfenster. So verhindern Sie, dass der erste Wintermonat am neuen Ort zum „Kostentreiber“ wird.
Wenn Sie von einem gedämmten in ein weniger gedämmtes Gebäude ziehen (oder umgekehrt), ändern sich die Verbräuche merklich. Planen Sie den Abschlag entsprechend konservativ bzw. setzen Sie ihn mit 5–10 % Reserve an. Eine frühzeitige Korrektur im November verhindert, dass sich die Differenz bis zur Jahresabrechnung aufstaut.
Abschlag klug einstellen – und nach 8 Wochen überprüfen
Ein realistischer Abschlag ist die halbe Miete für entspannte Rechnungen. Basis ist Ihr Vorjahresverbrauch, angepasst an die neue Wohnsituation (Zimmerzahl, Dämmung, Personen im Haushalt). Rechnen Sie: Arbeitspreis × erwartete kWh + Grundpreis × 12, geteilt durch 12, plus 5–10 % Puffer. Setzen Sie den Abschlag nicht künstlich niedrig, nur um den Start „günstig“ aussehen zu lassen – das rächt sich in der Schlussrechnung. Planen Sie stattdessen eine Überprüfung nach acht Wochen ein: Stimmt der Verbrauchskurs, sitzt der Abschlag, passen eventuelle Schaltzeiten?
Bei dynamischen Stromtarifen lohnt es sich, Lade‑ und Waschzeiten bewusst in günstige Stunden zu legen. Auch ohne Smart Home reichen oft einfache Timerfunktionen an Waschmaschine, Spülmaschine und Wallbox. Wer das konsequent macht, spürt die Entlastung in den ersten Abrechnungen und kann den Abschlag anschließend vorsichtig senken – mit Beleg über reale Zählerstände.
Dokumentation, die Geld wert ist: Zählerfoto, MaLo‑ID, Bestätigungen
Kein Umzug ohne Belege: Zählerfotos am Aus‑ und Einzugstag sind Ihr stärkster Nachweis bei Rückfragen. Achten Sie darauf, dass Zählernummer und Stand scharf und vollständig zu sehen sind, und speichern Sie die Bilder in einem eigenen Ordner „Energie‑Umzug 2025“. Notieren Sie außerdem die Marktlokations‑ID (MaLo‑ID) bzw. die Zählpunktbezeichnung – sie ist die eindeutige Adresse Ihres Anschlusses im Energiesystem und hilft Lieferanten und Netzbetreibern bei der Zuordnung.
Bewahren Sie Abmelde‑/Anmeldebestätigungen, Vertragsbestätigungen und ggf. Preisänderungsschreiben als PDFs auf. Wenn die erste Abschlagsrechnung vom Gefühl her nicht passt, haben Sie so alle Daten zur Hand, um mit dem Kundenservice zielgerichtet zu sprechen. Eine aufgeräumte Dokumentation spart Zeit und verhindert, dass Kleinigkeiten teuer werden.
Stadtwerke oder Discounter am neuen Wohnort – was rechnet sich 2025?
Die Wahl zwischen regionalem Stadtwerk und bundesweitem Discounter hängt 2025 mehr denn je von Ihrem Profil und der Postleitzahl ab. Stadtwerke punkten häufig mit schlanken Grundpreisen und stabiler Kommunikation, Discounter mit aggressiven Arbeitspreisen und Sofortboni. Rechnen Sie stets die Jahressumme und achten Sie auf die Preisgarantie über die Heizperiode. In manchen Netzgebieten sind Stadtwerke erstaunlich konkurrenzfähig, in anderen setzen Discounter die Benchmarks – ohne regionale Prüfung bleibt das Bild unvollständig.
Prüfen Sie zusätzlich Service und Erreichbarkeit. Ein gut erreichbares Stadtwerk kann im Umzugstrubel Vorteile bringen, wenn kurzfristig Zählerstände, Termine oder Abschläge angepasst werden müssen. Umgekehrt kann ein Discounter mit moderner App und schneller Abschlagsanpassung punkten. Wählen Sie die Lösung, die zu Ihrer Organisationsroutine passt – beides kann günstig sein, wenn die Rechnung stimmt.
Mieter:in oder Eigentümer: unterschiedliche Energie‑To‑dos
Für Mieter:innen ist die Abgrenzung gegenüber dem Vermietenden wichtig. Halten Sie die Zählerstände im Übergabeprotokoll fest, unterschreiben Sie gemeinsam, und speichern Sie die Fotos doppelt. Prüfen Sie, ob der Strom‑/Gasvertrag auf Ihren Namen läuft oder über die Nebenkosten abgerechnet wird. Wenn Sie selbst Vertragspartner:in sind, organisieren Sie An‑/Abmeldung eigenständig und prüfen den Mietvertrag auf Hinweise zu Fristen und Zuständigkeiten.
Für Eigentümer:innen kommen zusätzliche Punkte hinzu: Liegt eine Hausverwaltung vor, die Zählerstände gesammelt meldet? Soll ein Zähler‑ oder Tarifwechsel anstehen (z. B. bei PV‑Nachrüstung), planen Sie ihn nicht in die Umzugswoche, sondern mit Puffer. Prüfen Sie außerdem die Heizungsregelung und die dokumentierten Wartungstermine – eine sauber eingestellte Anlage spart im neuen Zuhause vom ersten Tag an Geld.
Häufige Fehler rund um Strom & Gas beim Umzug – und die einfache Lösung
Ein Klassiker ist das verspätete Abmelden am alten Wohnort: Wer erst Tage nach dem Auszug den Zählerstand meldet, riskiert Schätzungen und Diskussionen. Die Lösung ist simpel: Foto am Auszugsmorgen, Abmeldung am selben Tag. Ein zweiter Fehler ist der zu niedrige Abschlag im neuen Tarif – er wirkt nett, führt aber nahezu sicher zu Nachzahlungen. Die Lösung: realistisch kalkulieren und nach acht Wochen prüfen.
Ebenfalls häufig: Register vertauscht (HT/NT), falsche Zählernummer gemeldet, oder der Lieferbeginn fällt auf einen Feiertag. Prüfen Sie vorab, ob am Einzugstag wirklich jemand Zähler ablesen darf und ob der Starttermin werktäglich liegt. Eine halbe Stunde Planung erspart Wochen an Nacharbeit.
Schnell‑Check Umzugstag: Auszug & Einzug ohne Lücken
Der Umzugstag ist intensiv – gerade deshalb hilft ein kompakter, klarer Ablauf. Wenn Sie die folgenden Punkte bewusst abhaken, entsteht eine lückenlose Dokumentation, die jede spätere Nachfrage souverän beantwortet. Zwei, drei Fotos und ein paar präzise Angaben reichen, um Abrechnungen wasserdicht zu machen.
Planen Sie zudem, wer am Einzugsmorgen die Zähler abliest und wer die Meldung im Portal übernimmt. Wenn Handwerker:innen oder Dienstleister:innen im Haus sind, dokumentieren Sie deren Zeitfenster. So lassen sich ungewöhnliche Anfangsverbräuche später einordnen, ohne dass daraus Streitpunkte werden.
• Auszug 08:00 Uhr: Strom‑ und Gaszähler fotografieren (Zählernummer + Stand); Abmeldung an alten Lieferanten senden; Datei benennen „Auszug_JJJJ‑MM‑TT_Adresse“
• Einzug 10:00–12:00 Uhr: Zähler am neuen Wohnort fotografieren; neuen Tarif/Grundversorgung mit Startdatum bestätigen; Abschlag realistisch einstellen und Bestätigung ablegen
10‑Minuten‑Plan: Heute starten, morgen entspannt einziehen
Energiefragen verlieren ihren Schrecken, wenn sie früh im Projektplan stehen. Mit zehn konzentrierten Minuten schaffen Sie die Grundlage für niedrige Kosten und eine saubere Abrechnung im ersten Winterhalbjahr. Danach ist der Rest Routine – und Sie können sich auf Kartons statt auf Klauseln konzentrieren.
Tragen Sie die drei wichtigsten Termine in den Kalender ein: Abmeldung alt, Einzug/Start neu, Acht‑Wochen‑Kontrolle. Diese drei „Marker“ sorgen dafür, dass nichts untergeht – selbst wenn der Umzugstrubel groß ist und andere Baustellen drängen.
• Heute: Jahresverbrauch notieren, alten Vertrag prüfen (Laufzeit/Frist), neuen Tarif mit PLZ und Verbrauch vergleichen; Entscheidung treffen
• Diese Woche: Abmeldung alt beauftragen (mit Zählerfotos), neuen Vertrag abschließen, Starttermin auf Werktag legen; Dokumente in Ordner „Energie‑Umzug 2025“ ablegen
FAQ: Kurz & konkret – die häufigsten Umzugsfragen zu Strom & Gas
Brauche ich am neuen Wohnort zwingend einen neuen Vertrag? Nein, Sie können auch kurzfristig in die Grundversorgung fallen. Das ist als Brücke okay, aber oft teurer. Besser ist ein vorbereiteter Sondervertrag mit Preisgarantie, der am Einzugstag startet.
Kann ich mitten im Monat wechseln? Ja, sofern der Starttermin sauber gesetzt ist und die Abmeldungen/Anmeldungen erledigt sind. Wichtig sind die Zählerfotos am Morgen – sie begrenzen den Verbrauch genau auf die Zeiträume.
Lohnt ein dynamischer Stromtarif direkt zum Einzug? Nur, wenn Sie steuerbare Lasten haben (z. B. Wallbox, Wärmepumpe) und feste Zeitfenster nutzen können. Sonst bringt ein solider Festpreis über 12 Monate meist mehr Ruhe.
Was passiert mit meinem Bonus beim Umzug? Das hängt von den Bedingungen ab. Manche Boni setzen eine 12‑monatige Belieferung am gleichen Zählpunkt voraus. Prüfen Sie die AGB und rechnen Sie Jahr 1 inklusive Bonus, Jahr 2 ohne – so sehen Sie, ob Mitnehmen oder Wechseln sinnvoller ist.
Wie hoch sollte der erste Abschlag sein? Rechnen Sie ehrlich: Arbeitspreis × erwartete kWh + Grundpreis × 12, durch 12 teilen, 5–10 % Puffer addieren. Nach acht Wochen prüfen und bei Abweichungen nachjustieren.
Was, wenn ich die Abmeldung verpasst habe? Melden Sie umgehend den korrekten Auszugsstand nach (mit Foto und Datum). Viele Lieferanten korrigieren auf dieser Basis die Schlussrechnung. Je schneller die Nachmeldung, desto einfacher die Korrektur.
Fazit: Mit Plan umziehen – und die Energiekosten im Griff behalten
Ein Umzug im Herbst 2025 ist die perfekte Chance, Strom‑ und Gasverträge neu aufzustellen. Wer Zählerstände sauber dokumentiert, Ab‑ und Anmeldung früh erledigt und die Tarifwahl auf den eigenen Verbrauch zuschneidet, startet am neuen Wohnort mit verlässlichen Abschlägen statt Nachzahlungen. Die Mischung aus Preisgarantie, ehrlichem Abschlag und klarer Dokumentation nimmt Druck aus der Heizperiode – und macht Energieplanung genauso berechenbar wie den Umzugstermin selbst.
Behalten Sie drei Grundsätze im Blick: realistisch rechnen, konsequent dokumentieren, nach acht Wochen prüfen. Dann zahlt sich der Aufwand mehrfach aus – in Ruhe, Zeitgewinn und einer Jahresabrechnung, die ohne Überraschungen auskommt.