Nachhilfe & Hausaufgaben‑Betreuung starten: Minijob oder Rechnung – was gilt im Bürgergeld?

Kurz erklärt: Du willst legal mit Nachhilfe oder Hausaufgaben‑Betreuung Geld verdienen – trotz Bürgergeld. Hier erfährst du verständlich, wie das als Minijob im Privathaushalt oder auf Rechnung als Selbstständige:r klappt, welche Freibeträge 2025 gelten und wie du Netto mehr behältst.

Wer mit Nachhilfe startet, kann schnell die ersten Kund:innen finden – Eltern suchen gerade in Mathe, Deutsch und Englisch regelmäßig Unterstützung. Wichtig ist: Du wählst den passenden Rechtsweg (Minijob oder Rechnung), kennst die aktuellen Freibeträge beim Bürgergeld und vermeidest typische Fehler bei Steuern, Abgaben und Jobcenter‑Pflichten. Mit den folgenden Schritten bist du sofort startklar.

Minijob im Privathaushalt: legal, planbar, wenig Bürokratie

Ein Minijob im Privathaushalt ist für viele die einfachste Variante. Die Familie wird dein Arbeitgeber und meldet dich offiziell bei der Minijob‑Zentrale an (Haushaltsscheck‑Verfahren). Für Eltern ist das attraktiv, weil die Abgaben im Privathaushalt niedrig sind und es einen Steuervorteil gibt. Für dich ist es angenehm, weil Lohn, Anmeldung und Abgaben beim Arbeitgeber liegen – du konzentrierst dich auf den Unterricht.

 

Für Privathaushalte gilt 2025 eine dynamische Minijob‑Grenze von 556 € pro Monat. Der Betrag orientiert sich am Mindestlohn und sorgt dafür, dass du bei rund 43 Stunden im Monat (bei Mindestlohn) bleibst. Praktisch heißt das: ein bis zwei feste Termine pro Woche je 90–120 Minuten sind gut planbar und bleiben innerhalb der Grenze, wenn du dich an die Stunden achtest.

So rechnest du die Verdienstgrenze & Arbeitszeit 2025

Die Minijob‑Grenze beträgt 556 € pro Monat. Bei Mindestlohn (2025: 12,82 €) entspricht das grob 43 Stunden monatlich. Bist du höher vergütet als der Mindestlohn, sinkt die mögliche Stundenzahl, bis du die 556 € erreichst. Plane deshalb feste Pakete (z. B. 4×90 Minuten im Monat) und notiere Zeiten sauber, damit du nicht in einen Midijob rutschst.

Für Arbeitgeber im Privathaushalt fallen geringe Pauschalabgaben an (rund 15 % auf den Lohn). Gleichzeitig können Haushalte 20 % der gesamten Minijob‑Kosten (max. 510 €/Jahr) als haushaltsnahe Dienstleistungen von der Einkommensteuer abziehen. Das macht die legale Anmeldung für Familien spürbar günstiger und erhöht deine Chancen auf einen fairen Stundenlohn.

Auf Rechnung arbeiten: freiberuflich Nachhilfe geben

Die zweite Variante: Du arbeitest selbstständig und stellst Eltern oder Schüler:innen eine Rechnung. Unterrichtende Tätigkeiten (Nachhilfe) zählen in der Regel zu den freien Berufen. Das heißt: keine Gewerbeanmeldung nötig, aber du meldest dich beim Finanzamt an (Fragebogen zur steuerlichen Erfassung), erhältst eine Steuernummer und rechnest per Einnahmen‑Überschuss‑Rechnung ab.

Vorteil: Du setzt berufliche Ausgaben ab (Fahrtkosten, Fachbücher, Software/Lizenzen, Arbeitsmaterial, anteilige Telefon/Internet‑Kosten). Gerade am Anfang senken diese Kosten deinen Gewinn und somit auch die Anrechnung beim Bürgergeld. Du bist flexibel, kannst mehrere Kund:innen betreuen und eigene Pakete anbieten.

Kleinunternehmerregelung & Umsatzsteuer‑Freiheiten im Unterricht

Als Nachhilfe‑Freiberufler:in kannst du die Kleinunternehmerregelung nutzen. Seit 2025 gilt: Bis 25.000 € Umsatz im Vorjahr und voraussichtlich bis 100.000 € im laufenden Jahr weist du keine Umsatzsteuer aus. Auf Rechnungen kommt dann ein kurzer Hinweis, dass du § 19 UStG anwendest. Das spart Bürokratie – und Eltern zahlen keinen Mehrwertsteueraufschlag.

Zusätzlich kann Unterricht unter bestimmten Voraussetzungen umsatzsteuerfrei sein (§ 4 Nr. 21 UStG), wenn eine entsprechende Bescheinigung der zuständigen Landesbehörde vorliegt (typisch bei anerkannten Bildungs‑/Schuleinrichtungen). Für private Einzel‑Nachhilfe ohne Träger reicht meist die Kleinunternehmerregelung aus. Prüfe bei Kooperationen mit Schulen oder Instituten, ob eine Bescheinigung nötig ist.

Rechnung richtig schreiben – ohne Stolperfallen

Eine korrekte Rechnung enthält: deinen vollständigen Namen und die Anschrift, die Anschrift der Auftraggeber:innen, Datum, fortlaufende Rechnungsnummer, Leistungstext (z. B. „Nachhilfe Mathematik, Klasse 8, 4×60 Min im September 2025“), Betrag und ggf. den Hinweis „Kein Ausweis von Umsatzsteuer gem. § 19 UStG (Kleinunternehmer)“. Bei umsatzsteuerbefreitem Unterricht nennst du stattdessen den passenden Paragrafen.

Für Beträge bis 250 € brutto reicht eine Kleinbetragsrechnung (vereinfachte Angaben). Hebe Belege, Fahrtennotizen und Material‑Quittungen auf – das reduziert am Jahresende deinen Gewinn und damit die Anrechnung beim Bürgergeld.

Bürgergeld: Freibeträge clever nutzen (Minijob & Selbstständigkeit)

Gute Nachricht: Erwerbseinkommen wird beim Bürgergeld nicht 1:1 angerechnet. Es gibt Freibeträge, die deinen Zuverdienst schützen. Immer frei sind die ersten 100 € im Monat. Vom Betrag zwischen 100 € und 520 € bleiben 20 % anrechnungsfrei, vom Anteil zwischen 520 € und 1.000 € 30 %, darüber (bis 1.200 €/1.500 € mit minderjährigem Kind) 10 %. Das gilt grundsätzlich für Lohn aus Minijob ebenso wie für den Gewinn aus selbstständiger Nachhilfe.

Für Schüler:innen/Studierende unter 25 gelten besondere Regeln: Einkommen aus Schüler‑/Studierendenjobs ist bis zur Minijob‑Grenze anrechnungsfrei, Ferienjobs sogar vollständig. Wer also noch zur Schule geht und Nachhilfe gibt, profitiert doppelt. Für Auszubildende bleiben bis zu 520 € anrechnungsfrei, darüber greifen die üblichen Stufen.

Rechenbeispiele 2025: Was bleibt dir übrig?

Beispiel A – Minijob 556 €/Monat: Du verdienst 556 € brutto. Anrechnungsfrei: 100 € Grundfreibetrag + 20 % aus 420 € (= 84 €) + 30 % aus 36 € (= 10,80 €) → insgesamt rund 194,80 €. Auf dein Bürgergeld angerechnet werden ca. 361,20 €. Dein Haushalts‑Netto steigt real um knapp 195 €.

Beispiel B – Selbstständig, 600 € Umsatz / 100 € Ausgaben: Gewinn = 500 €. Anrechnungsfrei: 100 € + 20 % von 400 € (= 80 €) → 180 €. Anrechnung ≈ 320 €. Vorteil: Deine Ausgaben senken den Gewinn – mit mehr belegbaren Kosten steigt der Effekt.

 

Beispiel C – Selbstständig, 800 € Umsatz / 200 € Ausgaben: Gewinn = 600 €. Freibeträge: 100 € + 20 % von 420 € (= 84 €) + 30 % von 80 € (= 24 €) → 208 €. Anrechnung ≈ 392 €.

Diese Muster zeigen: Reine Umsatzhöhe ist nicht entscheidend – maßgeblich ist der Gewinn (bei Selbstständigen) bzw. der Bruttolohn (beim Minijob) und die dazugehörigen Freibeträge. Wer strukturiert Ausgaben sammelt, kann die Anrechnung spürbar senken.

Jobcenter & Formalitäten: Was du melden musst

Minijob: Die Familie meldet dich bei der Minijob‑Zentrale an, du teilst deinem Jobcenter den Job, den voraussichtlichen Verdienst und den Beginn mit. Bei Änderungen (mehr Stunden, befristete Mehraufwände) informierst du frühzeitig – gelegentliches, unvorhersehbares Überschreiten ist in engen Grenzen möglich, sollte aber begründet sein.

Selbstständigkeit: Melde deine Tätigkeit beim Finanzamt an (Fragebogen zur steuerlichen Erfassung) und beim Jobcenter per Anlage EKS (Einkommensprognose für in der Regel 6 Monate). Nach Ablauf des Bewilligungszeitraums reichst du die abschließende EKS mit Belegen ein. Wichtig: Einnahmen und Ausgaben realistisch schätzen – Nachbesserungen sind möglich, aber vermeidbar, wenn du von Anfang an sauber rechnest.

Scheinselbstständigkeit vermeiden – besonders bei festen Trägern

Private Einzel‑Nachhilfe direkt mit Familien ist in der Regel unkritisch. Arbeitest du jedoch regelmäßig für eine Schule, einen Träger oder ein Institut mit festen Zeiten, Arbeitsmitteln und Weisungen, prüfe die Abgrenzung: Bist du wirklich frei oder faktisch wie eine angestellte Person eingebunden? Bei Unsicherheit bringt das Statusfeststellungsverfahren der Deutschen Rentenversicherung Rechtssicherheit. So vermeidest du späteren Ärger mit Sozialabgaben.

Preise, Nachfrage & Markttrends 2025: So positionierst du dich

Der Bedarf ist hoch – insbesondere nach den Lernlücken der letzten Jahre. Private Nachhilfe liegt im Durchschnitt oft zwischen 18 € und 30 € pro 60 Min, je nach Fach, Region und Erfahrung. Große Institute werben zwar mit niedrigen Paket‑Preisen pro „Unterrichtseinheit“, binden dafür aber 12‑Monats‑Verträge. Als Einzel‑Coach punktest du mit Flexibilität, persönlicher Betreuung und klaren Ergebnissen.

Für Hausaufgaben‑Betreuung (1.–6. Klasse) funktionieren Paketpreise gut: z. B. 2×90 Min/Woche pauschal pro Monat. Für Oberstufe/Klausurvorbereitung sind Stundensätze von 25–35 € realistisch, bei gefragten Fächern oder kurzfristiger Prüfungsvorbereitung mehr. Online‑Formate („Check‑in“ per Video 20–30 Min) ergänzen vor Ort‑Termine und füllen Lücken im Plan.

Angebots‑Pakete, die Eltern verstehen

Formuliere konkrete Ergebnisse statt abstrakter Stunden: „Mathe‑Basics in 6 Terminen (Bruchrechnung/Lineares Gleichungssystem)“, „Deutsch: Aufsatzaufbau & Stil – 4 Wochen“. Kombiniere Betreuung und Nachhilfe sinnvoll: 60 Min fokussierte Nachhilfe + 30 Min strukturierte Hausaufgaben‑Zeit. So bleibt’s im Budget – und du schaffst messbare Fortschritte, die weiterempfohlen werden.

Schnell‑Check: Minijob vs. Rechnung – was passt zu dir?

  • Minijob im Privathaushalt: niedrigste Hürde, Familie meldet dich an, feste Stunden, Lohnsicherheit, Abgaben beim Arbeitgeber; gut für 1–2 Kund:innen mit regelmäßigen Terminen.
  • Selbstständig auf Rechnung: maximal flexibel, mehrere Kund:innen, Ausgaben absetzbar; du brauchst Steuernummer, einfache Buchhaltung und eine gute Termin‑/Rechnungsroutine.
  • Freibeträge Bürgergeld: immer 100 € frei; 20 % von 100–520 €; 30 % von 520–1.000 €; bei Schüler:innen/Studierenden U25 Minijob bis zur Grenze anrechnungsfrei.
  • Mehr Netto durch Planung: Pakete statt Einzeltickets, saubere Belege, kurze Wege (Fahrtkosten bündeln), Materialkosten dokumentieren.
  • Sicherheit: Bei Institutionen auf klare Verträge achten; bei Zweifeln Statusfeststellung anstoßen.

To‑do‑Checkliste in 7 Schritten (so bist du morgen startklar)

  • Profil schärfen (Fächer, Klassen, Ziele), 2–3 Paketangebote definieren, Startpreise festlegen.
  • Variante wählen: Minijob mit Familie oder selbstständig auf Rechnung (Kleinunternehmer).
  • Bei Selbstständigkeit: Finanzamt‑Anmeldung (Steuernummer), einfache EÜR‑Vorlage und Rechnungsvorlage mit § 19‑Hinweis vorbereiten.
  • Jobcenter informieren: Minijob‑Beginn/Vertrag melden bzw. EKS (Prognose) einreichen; Änderungen laufend mitteilen.
  • Stundenplan auf 556 € Minijob‑Grenze bzw. auf geplante Monatsumsätze/‑gewinne ausrichten.
  • Belege sammeln (Fahrten, Material, Lizenzen); monatliche Kurz‑BWA (Umsatz, Ausgaben, Gewinn) führen.
  • Kundengewinnung: Aushänge an Schulen/Vereinen, lokale Gruppen, Empfehlungskarten, kurzer Eltern‑Report nach jedem 4. Termin (sichtbare Ergebnisse!).

Praxis‑Tipps für mehr Nettovorteil im Bürgergeld

Plane deine Termine so, dass du Wege bündelst und Fahrzeiten minimierst – weniger Zeitverlust, mehr Umsatz pro Stunde. Nutze einfache Online‑Tools: Termin‑Kalender, Rechnungsgenerator, digitale Quittungen. Führe kurze Lernstands‑Checks (z. B. 10 Aufgaben/Musterklausur), damit Eltern Fortschritte sehen – dadurch rechtfertigst du höhere Paketpreise. Als Selbstständige:r lohnt sich ein klarer Kostenmix (z. B. Monatssoftware, günstige Druckkosten, wiederverwendbare Materialien), um den Gewinn gezielt zu steuern.

Häufige Fragen – kurz beantwortet

Brauche ich als Nachhilfe‑Freiberufler:in ein Gewerbe? In der Regel nein, Unterricht ist freiberuflich. Das Finanzamt entscheidet im Zweifel. Bei reiner Betreuung ohne Unterrichtsanteil kann Gewerbe erforderlich sein.

Reicht die Kleinunternehmerregelung? Für die meisten Einzel‑Coachings ja. Liegen deine Umsätze deutlich über 25.000 €/Jahr (Vorjahr) oder planst du > 100.000 € im laufenden Jahr, musst du in die Regelbesteuerung – dann mit Umsatzsteuer.

Dürfen Eltern deine Kosten absetzen? Minijob‑Kosten im Privathaushalt: 20 % Steuervorteil (Deckel 510 €). Kinderbetreuungskosten sind ab 2025 bis zu 80 % (max. 4.800 €) als Sonderausgaben absetzbar – reine Nachhilfe fällt darunter meist nicht, wohl aber echte Betreuung. Bei Umzug aus beruflichen Gründen gibt es für besonderen Unterricht (Eingewöhnung) eigene Pauschalen.

Was ist mit Versicherung? Im Minijob ist die Unfallversicherung über die Anmeldung abgedeckt; Rentenversicherungspflicht kann auf Antrag befreit werden. Als Selbstständige:r bleibst du über das Bürgergeld krankenversichert; sobald du nicht mehr im Leistungsbezug bist, musst du dich selbst versichern.

Kann ich gelegentlich mehr als 556 € verdienen? Ein unvorhersehbares, gelegentliches Überschreiten ist in engen Grenzen möglich. Kläre das vorab mit Auftraggeber und Jobcenter, dokumentiere den Anlass (z. B. kurzfristige Prüfungsvorbereitung) und gleiche in den Folgemonaten aus.

Fazit: Mit System starten – und sauber bleiben

Nachhilfe und Hausaufgaben‑Betreuung sind 2025 eine schnelle Möglichkeit, legal und planbar dazuzuverdienen – auch mit Bürgergeld. Wähle die Variante, die zu dir und deinen Kund:innen passt: Minijob (einfach, planbar, wenig Papierkram) oder Rechnung (flexibel, Ausgaben absetzbar).

 

Kenne die Freibeträge, halte deine Stunden und Belege nach, und stimme dich mit dem Jobcenter ab. So bleibt dir am Ende wirklich mehr – und du baust dir Schritt für Schritt eine verlässliche Neben‑ oder Teil‑Selbstständigkeit auf.

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