Viele Verbraucher:innen erleben Sonderkündigungen genau dann, wenn es ohnehin stressig ist: kurz vor dem Umzug, mitten in einer hartnäckigen Störung oder nach einer überraschenden Preisänderung. In solchen Momenten hilft kein Juristenlatein, sondern ein klarer, praxistauglicher Plan. Dieser Ratgeber erklärt in verständlichem Deutsch, wann ein Sonderkündigungsrecht greift, wie Sie Fristen sicher treffen und mit welchen Nachweisen Sie Ihre Position stärken. So bleiben Sie handlungsfähig – und schonen Ihr Budget.
Sonderkündigungsrecht im Klartext: Was bedeutet das – und wozu dient es?
Das Sonderkündigungsrecht ist die Möglichkeit, einen Vertrag vorzeitig zu beenden, obwohl eigentlich noch eine Mindestlaufzeit oder eine reguläre Kündigungsfrist besteht. Es entsteht nicht „aus Gefühl“, sondern aus klar definierten Gründen, zum Beispiel weil der Anbieter die Leistung nicht mehr wie vereinbart erbringt, Preise während der Laufzeit ändert oder Sie an einen Ort umziehen, an dem der bestehende Vertrag nicht sinnvoll fortgeführt werden kann.
Für Sie hat das zwei Vorteile: Erstens gewinnen Sie Zeit und Geld, weil Sie nicht bis zum regulären Vertragsende zahlen müssen, obwohl die Rahmenbedingungen sich zu Ihrem Nachteil verändert haben. Zweitens verschafft Ihnen die Sonderkündigung eine starke Verhandlungsposition – häufig kommt der Anbieter Ihnen mit einem besseren Angebot entgegen, sobald er merkt, dass Sie Ihre Rechte kennen und Fristen im Griff haben.
Grundprinzipien, die fast immer gelten
Damit die Sonderkündigung wirkt, brauchen Sie zwei Dinge: einen zulässigen Grund und einen rechtzeitigen Zugang Ihrer Erklärung beim Anbieter. „Rechtzeitig“ heißt: innerhalb der besonderen Frist, die in der Mitteilung oder in den Vertragsbedingungen steht. Wichtig ist der Zugang – nicht der Poststempel. Planen Sie deshalb Puffer (digitaler Versand + Screenshot, bei Briefen einige Werktage zusätzlich) und sichern Sie Bestätigungen.
Zweitens gilt: Sonderkündigungsrechte sind oft an Bedingungen geknüpft (z. B. Nachbesserungsfrist bei Leistungsmängeln, rechtzeitige Reaktion bei Preisänderungen, Umzugsnachweis). Wer diese Bedingungen sauber erfüllt und dokumentiert, setzt das Recht auch in der Praxis durch. Eine ruhige, klare Kommunikation wirkt Wunder – mit Daten, Screenshots, Protokollen und einem kurzen, sachlichen Schreiben.
Sonderkündigen beim Umzug: Was realistisch ist – und was nicht
Ein Umzug ist ein klassischer Auslöser für Sonderkündigungen, vor allem bei Telekommunikationsverträgen sowie bei einzelnen Mitgliedschaften. Zentral ist die Frage: Lässt sich die vereinbarte Leistung am neuen Wohnort überhaupt in gleicher Qualität erbringen, oder würde sich der Vertrag inhaltlich grundlegend ändern? Wenn der Anbieter die Leistung nicht oder nur deutlich schlechter bereitstellen kann, entsteht häufig ein Sonderkündigungsrecht – meist mit einer definierten Auslauffrist ab Ihrer Mitteilung.
Für die Praxis bedeutet das: Melden Sie den Umzug frühzeitig und erfragen Sie aktiv, welche Optionen es gibt (Vertragsmitnahme, Tarifwechsel, Sonderkündigung). Dokumentieren Sie Verfügbarkeiten (z. B. Screenshot der Adressprüfung), speichern Sie den Nachweis des Umzuges (Mietvertrag, Meldebestätigung) und legen Sie sofort Erinnerungen an. Je klarer Ihre Belege sind, desto reibungsloser läuft die Abwicklung.
Internet & Telefon am neuen Wohnort
Bei Internet- und Telefonverträgen gilt der Grundsatz „Mitnahme geht vor Kündigung“ – dennoch ist Sonderkündigung möglich, wenn am neuen Wohnort kein vergleichbarer Anschluss möglich ist oder nur mit deutlich abweichenden Bedingungen. Entscheidend ist nicht Ihr Wunsch nach einem günstigeren Tarif, sondern die tatsächliche Erbringbarkeit der vereinbarten Leistung. Prüfen Sie, ob Bandbreite, Technologie (DSL, Kabel, Glasfaser) und Telefonie weiterhin passen, und lassen Sie sich Zusagen schriftlich bestätigen.
Praktischer Tipp: Führen Sie eine kleine Umzugs-Checkliste im Kalender. Enthalten sein sollten der geplante Schalttermin, die Rückgabe alter Hardware (Router/Receiver) inklusive Versandetikett, sowie ein T‑7-Termin zur Kontrolle, ob die Umstellung erfolgreich war. Falls der Anbieter nicht liefern kann oder will, senden Sie Ihre Sonderkündigung mit Bezug auf die fehlende Leistung, fügen Sie die Verfügbarkeitsprüfung bei und bitten Sie um Bestätigung zum nächstmöglichen Termin.
Strom & Gas rund um den Wohnungswechsel
Bei Energieverträgen ist der Umzug meist gleichbedeutend mit einem Vertragswechsel. Melden Sie den Einzug frühzeitig beim neuen Versorger an und den Auszug beim alten. In Sonderfällen (z. B. sehr lange Restlaufzeiten oder starrer Umzugsausschluss) lohnt ein Blick ins Kleingedruckte und in Ihre AGB-Fassung. In der Praxis ist der End- bzw. Neubeginn oft gut planbar, wenn Zählerstände sauber dokumentiert und Termine früh gelegt werden.
Wichtig: Fotografieren Sie alte und neue Zählerstände (mit Datumsanzeige oder Uhrzeit) und bewahren Sie die Bilder im Vertragsordner auf. Stimmen Beginn und Ende exakt, vermeiden Sie Doppelabrechnungen und spätere Ausgleichsforderungen. Falls Abschläge zwischenzeitlich steigen, passen Sie diese aktiv an – Umzüge verändern den Verbrauch.
Sonstige Verträge (Fitness, Kurse, lokale Angebote)
Verträge mit starkem Ortsbezug sind ein Sonderfall. Einige Anbieter ermöglichen Kulanzlösungen oder haben klare Umzugsklauseln, andere nicht. Prüfen Sie, ob in zumutbarer Entfernung (realistisch für Ihren Alltag) eine gleichwertige Leistung angeboten wird. Wenn nicht, kann ein Sonderkündigungsrecht bestehen. Erklären Sie den Umzug, legen Sie den Nachweis bei und bieten Sie eine faire Beendigung zum nächstmöglichen Termin an. Bleiben Sie sachlich – viele Studios und Vereine finden pragmatische Lösungen, wenn die Kommunikation stimmt.
Sonderkündigung bei Leistungsmängeln: So spielen Sie den Ball korrekt
Leistung ist vereinbart – und wird nicht geliefert? Genau hier greifen Sonderkündigungen häufig, etwa bei dauerhaft zu niedriger Internetgeschwindigkeit, wiederkehrenden Totalausfällen, massiven Lieferverzögerungen, erheblichen Mängeln bei Liefer- oder Wartungsdiensten. Der Schlüssel ist die Beweisführung: Sie müssen nachweisen, dass der Mangel besteht, den Anbieter informieren und eine angemessene Frist zur Nachbesserung setzen. Erst wenn diese Nachbesserung scheitert oder ausbleibt, kommt die Sonderkündigung in Betracht.
In der Praxis hilft ein zweistufiges Vorgehen. Stufe eins: Dokumentation – führen Sie ein Störungstagebuch mit Datum, Uhrzeit, Dauer und Auswirkung. Ergänzen Sie Screenshots (Speedtests, Fehlermeldungen), Fotos oder Protokolle. Stufe zwei: Mängelanzeige – melden Sie den Defekt schriftlich, nennen Sie die beobachteten Werte, fügen Sie Belege an und setzen Sie eine angemessene Frist. Bleibt die Abhilfe aus, kündigen Sie außerordentlich, verweisen auf Ihre Dokumente und bitten um Schlussabrechnung.
Messbar machen: Speedtests, Protokolle, Fotos
Verlassen Sie sich nicht auf Gefühl. Führen Sie mehrere Messungen zu unterschiedlichen Tageszeiten durch und protokollieren Sie die Ergebnisse. Notieren Sie Datum, Uhrzeit, Messmethode, Gerät und Verbindung (LAN/WLAN). Bei Hardware- oder Serviceproblemen fotografieren Sie Seriennummern, Fehlermeldungen und defekte Bauteile. Je objektiver Ihre Sammlung ist, desto klarer fällt die Bewertung aus – intern wie extern.
Ein nützlicher Trick: Richten Sie im Mailprogramm einen Filter „Störung/Mangel“ ein. Jede Supportantwort, jede Ticketnummer, jeder Chatverlauf landet automatisch in einem Ordner. So behalten Sie die Historie im Blick. Bei Telefonaten notieren Sie Gesprächspartner:in, Datum, Uhrzeit und das zugesagte Vorgehen – am besten direkt in den Kalendereintrag „Nachbesserung bis …“. Das spart Zeit beim Nachfassen.
Nachbesserung mit Frist – und dann konsequent handeln
Geben Sie dem Anbieter schriftlich die Chance zur Abhilfe, und zwar mit klarer, aber fairer Fristsetzung. Formulieren Sie, was konkret zu verbessern ist (z. B. „vertraglich vereinbarte Bandbreite X Mbit/s“ oder „funktionsfähige Bereitstellung innerhalb von … Tagen“). Dokumentieren Sie Maßnahmen und Ergebnisse. Verspricht der Anbieter eine Lösung, verlängern Sie die Frist einmalig – schriftlich bestätigt.
Kommt keine Abhilfe oder bleibt die Leistung spürbar unter dem vereinbarten Niveau, entscheiden Sie: Entweder außerordentliche Kündigung erklären oder – falls sinnvoll – eine Preisreduzierung/Teilgutschrift verhandeln. Bei kritischen Leistungen (z. B. Internet fürs Homeoffice) ist die Sonderkündigung häufig der sauberste Schnitt, um schnell zu einem funktionierenden Vertrag zu wechseln.
Preisänderung während der Laufzeit: Ihre Optionen Schritt für Schritt
Unerwartete Preisänderungen treffen die Haushaltskasse direkt. Der Grund für das Sonderkündigungsrecht ist hier, dass sich die Vertragsbedingungen zu Ihrem Nachteil ändern – oft löst das eine besondere Kündigungsfrist aus. Entscheidend ist die Mitteilung: Sie muss transparent sein, das Wirksamkeitsdatum nennen und regelmäßig auf Ihr Kündigungsrecht hinweisen. Prüfen Sie die Frist, legen Sie sofort einen Kalender-Reminder an und entscheiden Sie, ob Sie kündigen, widersprechen oder verhandeln.
Ablauf in der Praxis: Mitteilung sichern (PDF/Screenshot), Wirksamkeitsdatum notieren, zwei Alternativangebote aus dem Markt vergleichen, Entscheidung treffen. Kündigen Sie so, dass die Erklärung innerhalb der Sonderfrist beim Anbieter eingeht. Falls Sie verhandeln möchten, nennen Sie ein konkretes Gegenangebot („ich liege aktuell bei …“) und setzen Sie eine kurze Antwortfrist. Bleibt eine Einigung aus, ziehen Sie die Sonderkündigung sauber durch.
Telekommunikation: Vertragsänderung zu Ihrem Nachteil
Bei Änderungen zu Ihrem Nachteil – dazu zählen echte Preiserhöhungen oder Leistungsverschlechterungen – sehen die Bedingungen häufig eine besondere Kündigungsfrist vor. In der Praxis haben Sie damit ausreichend Zeit, zu reagieren, die Kündigung ist aber oft erst zum Änderungszeitpunkt wirksam. Tragen Sie Zugang der Mitteilung und Wirksamkeitsdatum in den Kalender ein und setzen Sie mehrere Puffer (T‑30/T‑14/T‑7). Je besser Ihr Timing, desto ruhiger begleiten Sie den Übergang zu einem neuen Vertrag.
Ein weiterer Tipp: Prüfen Sie parallel, ob ein Tarifwechsel innerhalb des Hauses Ihre Kosten senkt. Viele Anbieter halten interne Angebote bereit, die nicht öffentlich beworben werden. Wenn Sie kündigen, bewahren Sie Versand- und Eingangsbestätigungen auf – sie sind die Belege, falls der Anbieter später falsche Abrechnungen erstellt.
Energieversorgung: Preisanpassungen und Sonderkündigung
Auch bei Strom und Gas müssen Preisänderungen vorab angekündigt werden. In vielen Tarifen können Sie mit Sonderfrist kündigen, damit der Vertrag genau zum Erhöhungsdatum endet. Wichtig sind Ihre Nachweise: Mitteilung sichern, Kündigung fristgerecht absenden, Bestätigung abwarten. Kündigen Sie nicht, bevor der neue Liefervertrag bestätigt ist – Versorgungslücken sind teurer als die meisten Unterschiede im Arbeitspreis.
Prüfen Sie außerdem, ob es sich um eine Anpassung garantierter oder nicht garantierter Bestandteile handelt (z. B. staatliche Abgaben/Netzentgelte). Selbst mit Preisgarantie können sich einzelne Komponenten ändern. Wenn Sie bleiben möchten, fragen Sie nach einem Tarifwechsel mit fairer Garantie – oft ist das günstiger als ein kompletter Anbieterwechsel.
Versicherungen & sonstige Abos: Beitragserhöhung vs. Leistung
Erhöht ein Versicherer Beiträge ohne entsprechende Leistungsverbesserung, ergibt sich häufig ein Sonderkündigungsrecht. Maßgeblich ist der Zugang der Erhöhungsmitteilung. Reagieren Sie zügig, auch wenn die eigentliche Wirksamkeit erst später eintritt. Holen Sie parallel Vergleichsangebote ein; viele Versicherer sind verhandlungsbereit, wenn Sie konkrete Alternativen nennen. Digitale Abos passen Preise dynamischer an – hier ist die monatliche Kündbarkeit nach der Mindestlaufzeit ein scharfes Schwert, das Sie konsequent nutzen sollten.
Der 5‑Stufen‑Plan: Von der Mitteilung zur wirksamen Sonderkündigung
Der schnellste Weg von A nach B ist ein fester Ablauf, den Sie immer wieder nutzen. Er spart Zeit, senkt den Stress und verhindert teure Fehler.
- Mitteilung sichern & Frist eintragen: Screenshot/PDF, Zugang notieren, Kalender‑Reminder T‑30/T‑14/T‑7 setzen
- Markt vergleichen & Entscheidung treffen: 2 Alternativen mit konkretem Monats-/Jahrespreis speichern
- Schriftlich reagieren: Sonderkündigung oder Mängelanzeige mit Fristsetzung versenden; Versandnachweis sichern
- Bestätigung kontrollieren & Übergang planen: T‑7 prüfen, ggf. nachfassen; neuen Vertrag startklar machen
- Erste Rechnung checken & Nachweise ablegen: T+7 und T+30 im Kalender; Belege in den Vertragsordner legen
Mustertexte: kurz, klar, wirksam – drei Vorlagen für Ihren Alltag
Gute Schreiben sind sachlich und ohne Schnörkel. Tragen Sie immer Kundennummer, Vertrags-/Rufnummer und das relevante Datum ein. Versenden Sie über einen nachweisbaren Kanal (Portal mit Bestätigungsseite, E‑Mail mit Auto‑Reply, Brief „Einschreiben Einwurf“).
Sonderkündigung wegen Preisänderung
„Sehr geehrte Damen und Herren,
ich beziehe mich auf Ihre Mitteilung zur Preisänderung mit Wirkung zum [Datum]. Von meinem Sonderkündigungsrecht mache ich hiermit Gebrauch und kündige den Vertrag [Produkt/Nummer] zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung. Bitte bestätigen Sie mir das Vertragsende mit Datum in Textform.
Mit freundlichen Grüßen [Name, Anschrift]“
Sonderkündigung wegen Leistungsmängeln (nach Fristsetzung)
„Sehr geehrte Damen und Herren,
am [Datum] habe ich wiederholt erhebliche Leistungsmängel (u. a. [Kurzbeschreibung]) angezeigt und Ihnen eine Frist bis [Datum] gesetzt. Da die vertraglich vereinbarte Leistung weiterhin nicht erbracht wird, kündige ich den Vertrag [Produkt/Nummer] außerordentlich zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Die Dokumentation der Mängel (Protokolle/Screenshots) liegt vor. Bitte bestätigen Sie die Vertragsbeendigung schriftlich.
Mit freundlichen Grüßen [Name, Anschrift]“
Sonderkündigung im Zusammenhang mit Umzug
„Sehr geehrte Damen und Herren,
aufgrund meines Umzugs zum [Datum] an die Adresse [neue Anschrift] ist die vereinbarte Leistung [z. B. Anschlussart/Bandbreite] am neuen Wohnort nicht (gleichwertig) verfügbar. Ich kündige den Vertrag [Produkt/Nummer] zum nächstmöglichen Termin außerordentlich und füge den Umzugsnachweis bei. Bitte bestätigen Sie mir den Beendigungszeitpunkt in Textform.
Mit freundlichen Grüßen [Name, Anschrift]“
Nachweise & Versand: So machen Sie Ihr Recht belastbar
Ohne Nachweise bleiben gute Argumente Theorie. Darum gehört zu jeder Sonderkündigung ein kleines Dossier: Mitteilung/Ankündigung, Ihr Schreiben, Versandbelege, Bestätigung des Anbieters und – bei Mängeln – Ihre Dokumentation. Legen Sie alles in einem Ordner „Sonderkündigung_[Anbieter]_[JJJJ‑MM]“ ab. Das schafft Ordnung und gibt Ihnen Ruhe, wenn später Fragen auftauchen.
Wählen Sie den Versandweg mit dem besten Beleg. Im Kundenportal sind Bestätigungsseiten ideal – Screenshot machen und ablegen. Bei E‑Mail hilft ein automatischer Empfangsbestätiger; zusätzlich speichern Sie die gesendete Nachricht als PDF. Bei Briefen reicht häufig „Einschreiben Einwurf“. Wichtig ist, dass Sie Zugang und Datum später nachweisen können.
- Versand & Nachweis‑Check: Screenshot/Portal‑Bestätigung, E‑Mail‑Auto‑Reply oder Einschreibenbeleg sichern; Bestätigungstermin T‑7/T‑3 setzen; erste Folgerechnung prüfen und archivieren
Praxis‑Szenarien 2025: Drei Fälle Schritt für Schritt
Szenario 1: Umzug – Internetvertrag passt am neuen Wohnort nicht
Sie ziehen zum 01.12. um, die Adressprüfung zeigt nur eine deutlich geringere Bandbreite. Am 10.10. melden Sie den Umzug schriftlich und fragen nach Optionen. Der Anbieter bietet keinen passenden Anschluss an. Sie senden am 20.10. die Sonderkündigung mit Umzugsnachweis, fordern den Beendigungszeitpunkt an und planen die Router‑Rückgabe. Parallel schließen Sie am neuen Wohnort einen passenden Vertrag ab – Lieferbeginn 01.12. Im Kalender stehen T‑14 „Kündigungsbestätigung da?“ und T+7 „Erste Rechnung alt/neu prüfen“.
Szenario 2: Preisänderung beim Stromtarif
Am 05.09. erhalten Sie eine Preisanpassungsmitteilung zum 01.11. Sie sichern die Mitteilung, vergleichen zwei Angebote und entscheiden am 20.09., zu wechseln. Am 22.09. geht Ihre Sonderkündigung raus. Der neue Versorger bestätigt den Lieferbeginn zum 01.11. – damit endet der alte Vertrag nahtlos. Im Vertragsordner liegen Mitteilung, Kündigung, beiden Bestätigungen und ein T+30‑Termin „Erste Rechnung im neuen Tarif kontrollieren“.
Szenario 3: Leistungsmangel – dauerhaft instabiles Internet
Seit Wochen bricht die Verbindung mehrmals täglich ab. Sie messen protokolliert über zwei Wochen, melden den Mangel am 02.10. und setzen Frist bis 12.10. Der Anbieter tauscht Hardware, doch die Ausfälle gehen weiter. Am 15.10. kündigen Sie außerordentlich unter Verweis auf Ihr Protokoll. Ein neuer Anbieter startet am 01.11. – die Übergangszeit überbrücken Sie mit einem kurzfristigen Datenpaket fürs Smartphone. Nach dem Wechsel legen Sie die letzte Rechnung des alten Anbieters zur Kontrolle ab.
Typische Stolperfallen – und wie Sie sie entschärfen
Die häufigsten Fehler sind banal: Fristen zu spät notiert, Belege nicht gesichert, nur mündliche Absprachen. Abhilfe schafft ein fester Ablauf mit Kalender und Dossier. Setzen Sie Erinnerungen immer mehrfach, und geben Sie jeder Sonderkündigung eine eigene Vorgangsnummer (Dateiname + Datum). Verlassen Sie sich nicht auf Hotline‑Zusagen ohne Bestätigung in Textform.
Vorsicht auch bei Schein‑Optionen: „Pausieren“ ist keine Kündigung, „Downgrade“ beendet Preiserhöhungen nicht automatisch, und „Treuerabatte“ laufen oft nur kurzfristig. Prüfen Sie, ob die Leistungsänderung wirklich Ihre Bedürfnisse trifft, und halten Sie die Konditionen schriftlich fest. Sonderkündigungsrechte sind stark – aber sie entfalten nur Wirkung, wenn sie sauber erklärt werden.
Markttrends 2025: Was Sie aktuell einkalkulieren sollten
Energie‑ und Telekommunikationsmärkte bleiben 2025 beweglich. Bei Strom und Gas wechseln Aktionsfenster und Boni in Wellen; bei Internet und Mobilfunk schieben Anbieter regelmäßig neue Tarifgenerationen nach. Für Verbraucher:innen ist das eine Chance: Wer seine Sonderkündigungsrechte kennt, kann Preissprünge abfedern und passende Angebote gezielt ansteuern. Planen Sie dafür Ihren Puffer im Kalender – ideal sind T‑60/T‑30‑Checks vor relevanten Stichtagen wie Jahresende oder Vertragsjubiläen.
Zudem nehmen digitale Abos weiter Fahrt auf: Monatliche Flexmodelle machen es leicht, schnell zu wechseln. Gleichzeitig hängt mehr vom Timing ab – ein sauber gesetzter Kündigungstermin verhindert, dass Sparpläne am Monatswechsel verpuffen. Kurz: Rechte kennen, Fristen leben, Belege sichern – dann sind Marktbewegungen eher Vorteil als Risiko.
FAQ: Kurz & bündig
Brauche ich immer einen Nachweis? Ja. Ohne Nachweis ist jede Frist Diskussion. Mit Screenshot, Protokoll und Bestätigung sind Sie auf der sicheren Seite.
Kann ich Sonderkündigung und Verhandlung kombinieren? Ja. Kündigen Sie fristwahrend und verhandeln Sie parallel. Kommt ein gutes Angebot, ziehen Sie die Kündigung schriftlich zurück. Wichtig ist die Frist – die darf nicht verstreichen.
Was, wenn der Anbieter nicht reagiert? Setzen Sie eine kurze Nachfrist (z. B. 7–10 Tage) und nutzen Sie einen zweiten Kanal. Bleibt die Antwort aus, eskalieren Sie sachlich und legen Sie Beschwerde nach – mit Verweis auf Ihre Nachweise.
Gilt Sonderkündigung auch bei Umzug innerhalb der Stadt? Entscheidend ist nicht die Entfernung, sondern die Leistungssituation am neuen Wohnort bzw. die Zumutbarkeit. Dokumentieren Sie Verfügbarkeit und Qualität.
Sind E‑Mails ausreichend? Ja, wenn Sie Zugang/Empfang belegen können (Auto‑Reply, Portal‑Eintrag). Bei kritischen Fällen nutzen Sie zusätzlich „Einschreiben Einwurf“.
Fazit: Wissen + System = Sparen mit Plan
Sonderkündigungsrechte sind kein theoretischer Luxus, sondern ein handfestes Werkzeug für Ihren Alltag. Wer Umzug, Leistungsmängel und Preisänderungen mit System angeht, senkt laufende Kosten, verkürzt Ärger und gewinnt Planbarkeit.
Der Schlüssel liegt in drei Dingen: Fristen im Kalender, Nachweise im Ordner, klare Schreiben im richtigen Moment. So behalten Sie die Kontrolle – heute und morgen.


