Viele Eltern fragen sich: Reichen Elternzeit und längere Teilzeit für eine stabile Rente – oder entstehen teure Lücken? Gerade bei steigenden Lebenshaltungskosten zählt jeder Euro doppelt. Umso wichtiger ist es, die Spielregeln der Deutschen Rentenversicherung (DRV) zu kennen: Kindererziehungszeiten bringen direkte Rentenpunkte, Teilzeit wird über Günstigerprüfungen oft besser bewertet als gedacht, und Minijob/Midijob‑Regeln 2025 schaffen finanzielle Luft im Alltag. Wer das klug kombiniert, hält das Budget heute im Griff und baut trotzdem verlässliche Ansprüche für morgen auf.
In diesem Leitfaden bekommst du konkrete Schritte für die Praxis: von der Kontenklärung über die richtige Zuordnung der Erziehungsmonate bis zur Entscheidung „Minijob mit Pflichtbeitrag oder Midijob?“. Dazu zeigen wir, wie du mit kleinen, planbaren Beträgen (bAV‑Zuschuss, ETF‑Sparplan) bewusst Lücken füllst. So wird aus der Familienphase kein Renten‑Risiko, sondern ein gut organisierter Abschnitt deiner Vorsorge.
Kindererziehungszeiten (KEZ): so viele Rentenpunkte gibt’s pro Kind
Kindererziehungszeiten sind eines der wirkungsvollsten Instrumente, um die Altersvorsorge während der Familienphase stabil zu halten. Für Kinder, die ab 1992 geboren wurden, werden bis zu 36 Monate als Pflichtbeiträge in der gesetzlichen Rentenversicherung gutgeschrieben. Für Kinder, die vor 1992 geboren wurden, sind es bis zu 30 Monate. Diese Monate zählen wie reguläre Beitragszeiten – selbst wenn in dieser Zeit keine eigenen Beiträge fließen. Bewertet wird die Kindererziehungszeit in etwa so, als hättest du in diesen Monaten den deutschen Durchschnittsverdienst erzielt. Praktisch bedeutet das grob rund einen Entgeltpunkt pro Jahr, der sich später direkt in monatlicher Rente niederschlägt.
Wichtig: Die Kindererziehungszeit beginnt jeweils im Kalendermonat nach der Geburt und wird lückenlos angerechnet, bis das jeweilige Maximum erreicht ist. Erziehst du mehrere Kinder gleichzeitig, wird die Gesamtdauer grundsätzlich verlängert; Monate werden dabei nicht doppelt, sondern hintereinander gezählt. Für die spätere Rentenhöhe ist jeder Monat wertvoll – deshalb lohnt es sich, früh zu prüfen, ob alle Zeiten korrekt im Versicherungskonto vermerkt sind (Stichwort „Kontenklärung“).
Antrag & Zuordnung: Wer die Punkte bekommt und wie du sie überträgst
Standardmäßig werden Kindererziehungszeiten zunächst der Mutter zugeordnet. Auf gemeinsamen Antrag können Eltern die Zuordnung aber auch dem Vater übertragen oder nach Monaten aufteilen – etwa wenn ein Elternteil überwiegend erzieht oder in Teilzeit arbeitet. Entscheidend ist, dass die Erziehung tatsächlich stattgefunden hat und der Antrag rechtzeitig gestellt wird. Praktisch läuft so etwas über die Deutsche Rentenversicherung (Formular für Kindererziehungs- und Berücksichtigungszeiten, häufig als V0800 bezeichnet) oder im Rahmen einer Kontenklärung.
Die Zuordnung lässt sich grundsätzlich auch für Zeiträume der Vergangenheit regeln und bis zum 10. Geburtstag des Kindes anpassen. Deshalb gilt: Wer plant, die Betreuung innerhalb der ersten Lebensjahre zu wechseln (z. B. Wechselmodell oder längere Vatermonate), hält diese Entscheidung am besten direkt bei der DRV fest. So stellst du sicher, dass die Entgeltpunkte genau dort ankommen, wo sie langfristig gebraucht werden.
Teilzeit während und nach der Elternzeit: so wirken sich unterschiedliche Gehälter aus
Entgeltpunkte spiegeln dein Verhältnis zum Durchschnittsverdienst wider. Arbeitest du in Teilzeit und verdienst beispielsweise etwa die Hälfte des Durchschnitts, sammelst du auch ungefähr die halbe Anzahl an Entgeltpunkten pro Jahr. Das ist zunächst völlig normal – die Rentenformel „belohnt“ nicht die Stundenzahl, sondern die beitragspflichtige Höhe deines Einkommens. Für die Planung heißt das: Je länger du stark reduziert arbeitest, desto größer kann die Lücke werden.
Gute Nachricht: Zeitgleich mit Kindererziehungszeiten greift eine „Günstigerprüfung“. Sie verhindert, dass Teilzeit neben der Erziehung schlechter abschneidet als eine reine Erziehungszeit ohne Job. Zusätzlich können sogenannte Berücksichtigungszeiten (siehe unten) die Bewertung von Zeiten mit niedrigem Beitrag aufwerten. Das ändert nichts daran, dass Vollzeit mehr Punkte bringt – aber es federt die Familienphase spürbar ab.
Günstigerprüfung & Aufwertung: Teilzeit neben Erziehung zählt oft besser als gedacht
Wenn Kindererziehungszeiten und Beschäftigung zusammentreffen, prüft die Rentenversicherung automatisch, welche Bewertung für dich günstiger ist. In manchen Konstellationen – etwa bei niedriger Teilzeit – werden die aus dem Arbeitsentgelt resultierenden Punkte um einen Zuschlag erhöht. Zusätzlich können Berücksichtigungszeiten nach dem 10. Lebensjahr bis zum Erreichen bestimmter Mindestversicherungszeiten (z. B. 25 Jahre) dazu führen, dass beitragsgeminderte Zeiten aufgewertet werden.
Für dich heißt das: Teilzeit neben der Erziehung kann sich doppelt lohnen – du hast Einkommen im Hier und Jetzt und verlierst nicht automatisch gegen die reine Erziehungszeit. Gerade wer mehrere Kinder eng hintereinander bekommt oder längere Phasen in Teilzeit bleibt, sollte die eigene Renteninformation aufmerksam lesen und Unklarheiten mit der DRV klären.
Minijob oder Midijob? 2025er Regeln clever nutzen
Minijobs sind seit einigen Jahren grundsätzlich rentenversicherungspflichtig (mit Möglichkeit zur Befreiung). 2025 liegt die Verdienstgrenze im Minijob bei 556 Euro pro Monat. Wer versicherungspflichtig bleibt, zahlt auf den Lohn einen kleinen Eigenanteil von aktuell 3,6 % – der Arbeitgeber steuert pauschal 15 % bei. Befreiung klingt verlockend, kostet aber Rentenpunkte und kann die Wartezeit für bestimmte Rentenarten verlängern. Für die meisten Familien lohnt es sich, die Pflichtversicherung bewusst beizubehalten, weil schon kleine Beiträge Rentenansprüche sichern.
Über der Minijob-Grenze beginnt der Übergangsbereich („Midijob“). 2025 reicht er von 556,01 bis 2.000 Euro monatlich. Vorteil: Deine eigenen Sozialbeiträge steigen im unteren Bereich nur moderat, die arbeitgeberseitigen Anteile sind normal – die Entgeltpunkte werden aber aus dem vollen Bruttolohn ermittelt. Damit bleibt der Midijob gerade in längeren Teilzeitphasen ein fairer Deal zwischen Nettoentlastung heute und spürbaren Rentenpunkten für morgen.
Praxisbeispiele: So viel bringt ein Nebenjob zusätzlich
Rechnest du grob mit einem durchschnittlichen Jahresverdienst in Deutschland, ergibt sich für 556 Euro Minijob-Lohn pro Monat ein Jahresbrutto von rund 6.670 Euro. Das entspricht überschlägig etwa 0,15 Entgeltpunkten pro Jahr – nicht riesig, aber über mehrere Jahre stabil wertvoll. Wer stattdessen einen Midijob mit beispielsweise 1.200 Euro monatlich hat, kommt auf rund 14.400 Euro im Jahr und damit näher an ein Drittel des Durchschnitts – also grob 0,3 bis 0,35 Entgeltpunkte. Zusätzlich bleiben die Arbeitnehmerbeiträge im Übergangsbereich gedeckelt, was das Netto schont.
Wichtig ist die Konstanz: Drei Jahre Minijob plus drei Jahre KEZ ergeben zusammen bereits deutlich sichtbare Punkte. Wer außerdem Arbeitgeberzuschüsse zur betrieblichen Altersvorsorge (bAV) nutzt, baut parallel privat Vermögen auf – ein doppelt wirksamer Lückenfüller, gerade weil viele Arbeitgeber 15 % Zuschuss (oder mehr) auf Entgeltumwandlung zahlen.
Typische Lücken – und wie du sie rechtzeitig schließt
Die größte Lücke entsteht, wenn du nach Ablauf der Kindererziehungszeit (also ab dem 37. Monat) nicht wieder in eine rentenversicherungspflichtige Tätigkeit wechselst. Dann gibt es keine Pflichtbeiträge und damit auch keine frischen Entgeltpunkte mehr. Zwar laufen noch Berücksichtigungszeiten bis zum 10. Geburtstag, die den Zugang zu bestimmten Rentenarten erleichtern und Bewertungen verbessern können – aber direkte Punkte bringen sie nicht. Auch lange Phasen mit sehr geringer Teilzeit ohne ergänzende Vorsorge können später spürbar fehlen.
Ein zweites Risiko ist eine ungünstige Zuordnung der Erziehungszeiten. Beispiel: Die Mutter arbeitet früh wieder voll, der Vater reduziert stark – die KEZ liegen jedoch weiterhin bei der Mutter. Ergebnis: Beim Vater fehlen Rentenpunkte, obwohl er tatsächlich den größeren Teil der Erziehung übernommen hat. Hier hilft konsequentes Anpassen der Zuordnung per Antrag. Drittens: eine Befreiung von der Rentenversicherung im Minijob. Kurzfristig spart man ein paar Euro, langfristig verschenkt man Wartezeitmonate und Entgeltpunkte.
Schnell‑Check: Was zählt – und was nicht (ohne Paragraphen‑Dschungel)
- Zählt direkt für Rentenpunkte: Kindererziehungszeiten (30/36 Monate), Beschäftigung mit Pflichtbeiträgen (Voll‑ oder Teilzeit), Minijob mit Rentenversicherungspflicht, Midijob im Übergangsbereich, freiwillige Beiträge.
- Zählt nicht direkt für Punkte (aber hilft oft indirekt): Berücksichtigungszeiten bis zum 10. Geburtstag, unbezahlte Auszeiten ohne Beiträge, Minijob nach Befreiung von der Rentenversicherung, Elterngeld als Leistung (es ersetzt Einkommen, bringt aber keine Punkte).
Berücksichtigungszeiten (BÜZ): unsichtbarer Schutz mit Wirkung
Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung laufen vom Tag der Geburt bis zum 10. Geburtstag. Sie bringen keine eigenen Entgeltpunkte, sind aber mehr als „nice to have“. BÜZ helfen, Mindestversicherungszeiten (z. B. 35 Jahre) zu erreichen und können die Bewertung von beitragsfreien oder beitragsgeminderten Zeiten verbessern. Gerade in Jahren mit mehreren Kindern oder wenn du neben der Erziehung in kleinem Umfang arbeitest, sind BÜZ ein stiller Booster.
Nach 1991 können BÜZ in bestimmten Fällen sogar direkt rentensteigernd wirken – etwa wenn zwei Kinder unter zehn Jahren gleichzeitig erzogen werden oder wenn du neben der Kindererziehung beitragspflichtig beschäftigt bist und mindestens 25 Jahre mit rentenrechtlichen Zeiten erreichst. Das ist keine exotische Ausnahme, sondern in vielen Lebensläufen realistisch. Deshalb lohnt sich der Blick in die Renteninformation und – bei Fragezeichen – ein Termin bei der DRV.
Kinder direkt nacheinander, Zwillinge & Überschneidungen: was passiert mit den Monaten?
Bei Zwillingen oder dicht aufeinanderfolgenden Geburten addieren sich Kindererziehungszeiten grundsätzlich – Monate werden nicht doppelt gezählt, sondern hintereinander gelegt. Dadurch kann sich die Gesamtdauer deiner angerechneten KEZ spürbar verlängern. BÜZ verlängern sich hingegen nicht durch weitere Geburten innerhalb der ersten 10 Jahre – sie enden mit dem 10. Geburtstag des zuerst geborenen Kindes.
Im Alltag heißt das: Prüfe bei mehreren Kindern unbedingt, ob die Zuordnung der Monate sinnvoll verteilt ist, etwa wenn ein Elternteil die Betreuungsschwerpunkte wechselt. Bei Wechselmodell‑Familien lassen sich Monate aufteilen. Entscheidend ist, dass die tatsächliche Erziehung im jeweiligen Monat plausibel bei der DRV dokumentiert ist.
Private Vorsorge: die Lücke kennen – und smart füllen
Auch wenn Kindererziehungszeiten viel abfedern: Wer länger in Teilzeit arbeitet, hat rechnerisch weniger Entgeltpunkte. Private und betriebliche Vorsorge fängt diesen Effekt auf. 2025 zeigen Anbieter‑Vergleiche klar: ETF‑Sparpläne sind weiterhin günstig und flexibel, viele Neobroker bieten ausgewählte ETFs ohne Ausführungsgebühr an. Mit 50 bis 100 Euro monatlich lässt sich über die Jahre ein solider Puffer aufbauen – gerade dann, wenn ein Teil des Kindergelds oder ein Minijob‑Plus automatisiert „mitspart“.
Parallel lohnt der Blick in die betriebliche Altersvorsorge (bAV). Viele Arbeitgeber geben mindestens 15 % Zuschuss auf umgewandelte Entgelte, manche deutlich mehr. In Teilzeit kann das trotz kleinerer Bruttosummen eine attraktive Rendite sein – insbesondere, wenn du die Sparrate automatisch mit jeder Stundenerhöhung anhebst. Wer selbstständig arbeitet (oder pausiert), prüft freiwillige Beiträge zur GRV: Schon kleine, planbare Monatsbeiträge schließen Lücken, sichern Wartezeiten und halten die Option auf bestimmte Rentenarten offen.
To‑do‑Liste: In 30 Minuten spürbar besser aufgestellt
- Kontenklärung anstoßen: Online bei der DRV prüfen, ob KEZ/BÜZ vollständig gespeichert sind. Fehlende Monate mit Geburtsurkunde & Meldebescheinigung nachmelden.
- Zuordnung optimieren: Bei geänderten Betreuungsanteilen Antrag auf Zuordnung/Teilung stellen (z. B. wenn der andere Elternteil stärker reduziert).
- Minijob nicht befreien lassen: Pflichtversicherung sichert Wartezeit und Punkte; bei 556 € Monatslohn liegt der Eigenanteil nur im niedrigen zweistelligen Bereich.
- Midijob‑Sweet‑Spot nutzen: Wenn möglich zwischen 900–1.500 € arbeiten – das schont dein Netto, bringt aber deutlich mehr Punkte als ein Minijob.
- bAV/ETF‑Sparplan starten: Arbeitgeberzuschuss mitnehmen und parallel flexibel privat sparen; jährliche Erhöhung („Dynamik“) einplanen.
Auslandsaufenthalt, Umzug & Zeitenmix: kurz die Fallstricke
Wer während der Familienphase ins Ausland geht, kann Kindererziehungszeiten unter bestimmten Voraussetzungen weiter anerkennen lassen – innerhalb der EU in der Regel unkomplizierter als außerhalb. Grenzfälle (z. B. Elternzeit im Ausland mit deutschem Arbeitsvertrag) besprichst du am besten direkt mit der DRV, damit die Monate nicht „verloren gehen“. Grundregel: Belege sammeln, Fristen beachten, Änderungen zeitnah melden.
Auch der Zeitenmix spielt eine Rolle. Ausbildungszeiten, Pflege von Angehörigen, Phasen mit Arbeitslosengeld oder Krankengeld – all das kann die Bewertung deiner Rentenbiografie beeinflussen. Wichtig ist nicht, alles auswendig zu wissen, sondern auf Signale zu achten: Fehlen Monate im Versicherungsverlauf? Stimmen Zuordnungen? Gibt es lange „weiße Flecken“ nach dem 3. Geburtstag ohne Beiträge? Wer solche Punkte einmal pro Jahr checkt, ist den meisten Lücken eine Nasenlänge voraus.
Was heißt das in Euro – pragmatisch gedacht
Anstatt sich in Rechenformeln zu verlieren, hilft ein einfaches Bild: Ein Jahr Kindererziehungszeit bringt ungefähr so viele Rentenpunkte wie ein Jahr Arbeit zum Durchschnittslohn. Arbeitest du dauerhaft deutlich unterhalb davon, entsteht über die Jahre eine Lücke. Die lässt sich auf zwei Wegen schließen: durch etwas mehr beitragspflichtiges Einkommen (Midijob oder Stundenerhöhung) und durch paralleles, günstiges Sparen. So bleibt der Familienalltag bezahlbar – und die spätere Rente stabiler.
Fazit: Familienphase aktiv managen – statt Lücke später bereuen
Elternzeit und Teilzeit sind kein Risiko für die Rente, wenn du die Spielregeln nutzt. Kindererziehungszeiten sichern dir pro Kind wertvolle Monate und damit direkte Rentenpunkte. Berücksichtigungszeiten, Günstigerprüfungen und der Übergangsbereich beim Lohn sorgen dafür, dass Teilzeit neben Erziehung nicht automatisch „bestraft“ wird.
Mit einem strategischen Minijob oder einem fairen Midijob, klug verteilter KEZ‑Monate und einer schlanken privaten Vorsorge legst du jetzt die Basis – damit später keine teuren Lücken klaffen.