Mehr sparen. Besser leben.

Festnetz kündigen? Das ist zu beachten

Ob wegen Preissteigerung, Umzug oder schwacher Leistung – wer sein Festnetz kündigen will, spart mit dem richtigen Timing, klaren Schritten und den neuen Kundenschutzrechten schnell bares Geld.

Bevor Sie zur ersten Überschrift springen, hier die kurze Einordnung: Der Festnetz‑Markt im DACH‑Raum – mit Fokus Deutschland – hat sich seit Ende 2021 stark verbraucherfreundlich entwickelt. Nach der Mindestlaufzeit können Verträge monatlich gekündigt werden, bei Vertragsänderungen besteht oft ein Sonderkündigungsrecht und bei zu langsamer Leitung gibt es Minderung oder sogar eine außerordentliche Kündigung. Gleichzeitig werben Anbieter mit hohen Einstiegsvorteilen (erstes Jahr günstiger) und erhöhen danach spürbar. Genau deshalb lohnt es sich, den eigenen Anschluss aktiv zu managen statt ihn „weiterlaufen“ zu lassen.

Warum überhaupt kündigen? Marktlage 2025 kurz erklärt

Viele Haushalte zahlen heute mehr als nötig – oft, weil ein Altvertrag nach der Mindestlaufzeit still weiterläuft. Gleichzeitig rollen Glasfaser‑Ausbauten und Kabel‑Upgrades durch viele Städte und Landkreise. Das führt zu zwei Trends: Erstens sinken die effektiven Preise pro Mbit/s in den Aktionszeiträumen. Zweitens steigt der Unterschied zwischen Einstiegs‑ und Folgemonaten. Typisch sind 6–12 Monate „Promo‑Preis“, anschließend ein deutlicher Sprung „ab Monat 13“ oder „ab Monat 25“. Wer diesen Sprung ignoriert, verschenkt pro Jahr schnell dreistellige Beträge.

 

Hinzu kommt: Im Alltag zählt nicht nur der nominelle Speed, sondern die stabile Verfügbarkeit – Homeoffice, Videokonferenzen, Streaming, Smart‑Home und Gaming stellen hohe Ansprüche an Latenz und Upload. Wer regelmäßig Ruckler erlebt oder deutlich unter den vertraglichen Werten surft, hat inzwischen starke Rechte. Anstatt sich lange zu ärgern, kann es sinnvoll sein, den bestehenden Vertrag zu kündigen und zu einem passenden Anschluss zu wechseln – oder den eigenen Anbieter mit belastbaren Messprotokollen zur Nachbesserung zu bewegen.

Kündigungsfristen & Laufzeiten im Festnetz: Ihre Rechte auf einen Blick

Nach der Mindestlaufzeit verlängern sich viele Festnetzverträge zwar automatisch, doch Sie sitzen nicht fest: Sie dürfen nach Ablauf der anfänglichen Laufzeit jederzeit mit einer Frist von einem Monat kündigen. Das ist der zentrale Hebel, um aus teuren Altverträgen zügig herauszukommen. Achten Sie dabei auf den Zugang der Kündigung beim Anbieter und auf die gewünschte Vertragsbeendigung – beides gehört sauber dokumentiert (Einschreiben oder Online‑Kündigungsbutton, Bestätigung speichern).

Wichtig: Eine Kündigung kostet nichts. Falls Sie Router oder sonstige Endgeräte aus einem subventionierten Paket behalten möchten, kann ein fairer Wertersatz fällig werden. Prüfen Sie in diesem Fall die Vertragsunterlagen – oft lohnt der Vergleich, ob ein kompletter Wechsel mit neuem Routerpaket günstiger ist als das „Herauskaufen“ einzelner Komponenten. Grundsätzlich gilt: Planen Sie etwa drei Wochen Puffer für Terminabstimmungen, Portierung und Übergang – so vermeiden Sie Versorgungslücken.

Nach Mindestlaufzeit: monatlich raus – so nutzen Sie die 1‑Monats‑Frist

Wer seine Mindestlaufzeit hinter sich hat, kann jeden Monat aussteigen. Praktisch heißt das: Heute kündigen, zum Ende des nächsten Monats raus. Wenn Sie beispielsweise am 15. August kündigen, endet der Vertrag in der Regel am 30. September. In der Zwischenzeit können Sie den neuen Anschluss termingenau aktivieren lassen. Das schafft Spielraum, Aktionspreise mitzunehmen und Doppelzahlungen zu minimieren.

Sinnvoll ist ein „Kündigungs‑Reminder“ im Kalender: Tragen Sie sich den Monat 20 (bei 24‑Monatsverträgen) für eine Tarifprüfung ein und den Monat 23 als finale Kündigungs‑Deadline. So tappen Sie nicht in die Kostenfalle „verlängert sich automatisch“. Wer bereits in der Verlängerung steckt, kündigt jetzt und verhandelt parallel – viele Anbieter reagieren mit Rückholangeboten, sobald eine Kündigung vorliegt.

Automatische Verlängerung & Vertragsinfo: worauf Sie bestehen dürfen

Anbieter müssen rechtzeitig vor der stillschweigenden Verlängerung auf die neue Lage hinweisen: dass der Vertrag verlängert wird, wie Sie das verhindern können und dass Sie den verlängerten Vertrag künftig monatlich kündigen dürfen. Fehlt diese Information, ist das ein starkes Argument, unbürokratisch aus teuren Konditionen herauszukommen. Bewahren Sie Rechnungen, Vertragszusammenfassungen und E‑Mails gut auf – sie sind im Zweifel Ihr Beleg.

Zudem haben Sie bei einseitigen Vertragsänderungen, die zu Ihren Lasten gehen (z. B. Preiserhöhungen oder Leistungsreduzierungen), ein Sonderkündigungsrecht innerhalb von drei Monaten ab Zugang der Änderungsmitteilung. Das gilt nicht für rein vorteilhafte oder gesetzlich vorgeschriebene Anpassungen. Wer aufmerksam liest, spart: Manche Preisanpassungen wirken klein, summieren sich aber Jahr für Jahr.

Sonderkündigungen: Umzug, Preiserhöhung & zu langsames Internet

Sonderkündigungen sind die „Notbremse“, wenn die vertragliche Grundlage wegfällt oder sich zu Ihrem Nachteil ändert. Dazu zählen vor allem der Umzug an einen Ort, an dem Ihr Anbieter die bisherigen Leistungen nicht erbringen kann, einseitige Vertragsänderungen sowie dauerhaft zu geringe Bandbreite trotz korrekter Hausinstallation. In all diesen Fällen kommt es auf Fristen, Nachweise und eine saubere Dokumentation an.

Bei jeder Sonderkündigung gilt: Bleiben Sie sachlich, liefern Sie Belege (z. B. Messprotokolle, Umzugsnachweise, Schreiben zur Preiserhöhung) und nennen Sie klar den Rechtsgrund. So beschleunigen Sie die Bearbeitung und ersparen sich Rückfragen. Kommt keine Lösung zustande, hilft die Schlichtungsstelle – oft reicht aber bereits der Hinweis auf Ihre konkrete Rechtsposition, damit der Anbieter zügig einlenkt.

Umzug: Sonderkündigung, wenn Leistung am neuen Wohnort nicht möglich ist

Ziehen Sie um und Ihr Anbieter kann am neuen Wohnort die vertraglich vereinbarte Leistung nicht liefern (z. B. nur deutlich geringer als gebucht oder gar nicht), haben Sie ein gesetzliches Sonderkündigungsrecht. Die Frist ist kurz: Kündigen Sie mit einem Monat zum Monatsende, sobald klar ist, dass die Leistung nicht verfügbar ist. Wenn der Anbieter am neuen Ort liefern kann, zieht der Vertrag mit um – ohne neue Mindestlaufzeit und ohne Leistungsverschlechterung. Ein Umzugsentgelt ist zulässig, darf aber höchstens die Kosten eines Neuanschlusses erreichen.

Planen Sie den Umzug am besten so, dass der neue Anschluss kurz vor dem Einzug aktiviert wird. Reichen Sie dem Anbieter frühzeitig die nötigen Nachweise (Mietvertrag, Meldebescheinigung) ein und lassen Sie sich den Schaltungstermin schriftlich bestätigen. Sollte die Aktivierung scheitern oder der Anbieter Termine versäumen, stehen Ihnen pauschale Ausfallentschädigungen pro Arbeitstag bzw. pro versäumtem Termin zu.

Vertragsänderung/Preiserhöhung: drei Monate Zeit für die Entscheidung

Erhöht Ihr Anbieter den Preis oder ändert Konditionen zulasten der Kundschaft, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Entscheidend ist die Frist: Binnen drei Monaten ab Zugang der Änderungsmitteilung dürfen Sie kündigen – wirksam wird die Kündigung frühestens zum Zeitpunkt, an dem die Änderung greifen soll. Unser Praxistipp: Prüfen Sie parallel die Alternativen. Geht die Änderung mit erkennbaren Mehrleistungen einher, kann ein Wechsel in einen günstigeren Tarif desselben Anbieters attraktiver sein als die Kündigung.

Bleiben Sie misstrauisch bei „automatisch zugebuchten“ Optionen (z. B. Speed‑Boosts oder TV‑Pakete, die nach Testphase kostenpflichtig werden). Solche Optionen lassen sich meist rechtzeitig abwählen. Falls die neue Kombination objektiv teurer ist und keinen erkennbaren Mehrwert bietet, berufen Sie sich klar auf Ihr Sonderkündigungsrecht.

Zu langsam? Minderung oder außerordentliche Kündigung

Seit Ende 2021 ist klar geregelt, wie Sie eine Minderleistung nachweisen: Mit der offiziellen Desktop‑App zur Breitbandmessung erstellen Sie eine Messkampagne mit insgesamt 30 Messungen, verteilt auf drei Kalendertage innerhalb von 14 Tagen, mit festgelegten Abständen. Das daraus erzeugte Messprotokoll dient als Beweis. Weicht die tatsächlich gelieferte Leistung erheblich und dauerhaft von den vertraglichen Werten ab, können Sie das Entgelt mindern oder fristlos kündigen.

In der Praxis lohnt es sich, zunächst eine schriftliche Frist zur Nachbesserung zu setzen (z. B. Tausch des Routers, Leitungsmessung, Port‑Anpassung). Bleibt die Leistung danach unter den Vorgaben, ziehen Sie den Hebel: Minderung oder außerordentliche Kündigung mit Verweis auf das Messprotokoll. Dokumentieren Sie jeden Schritt, bewahren Sie Screenshots, Protokolle und die Korrespondenz auf – das beschleunigt die Einigung.

So kündigen Sie richtig: Ablauf Schritt für Schritt

Eine gute Kündigung ist klar, nachweisbar und nahtlos mit dem Anschlusswechsel verzahnt. Idealerweise beauftragen Sie den neuen Anbieter, den alten Vertrag zu kündigen und die Rufnummer zu portieren. So vermeiden Sie Missverständnisse und minimieren Ausfallzeiten. Parallel kündigen Sie sicherheitshalber selbst über den offiziellen Kanal (Online‑Kündigung oder schriftlich per Einschreiben) und bitten um eine Bestätigung mit Enddatum.

 

Nennen Sie in der Kündigung immer Ihre Kundennummer, Vertragsnummer, betroffene Rufnummer(n), den gewünschten Kündigungstermin und – bei Sonderkündigung – den exakten Grund inklusive Nachweisen. Fordern Sie die schriftliche Bestätigung an und prüfen Sie danach sofort die Termine des neuen Anschlusses. Bei Verzögerungen haben Sie Anspruch auf Entschädigung; außerdem muss der bisherige Anbieter unter Umständen weiterleisten (Weiterversorgung) – dann allerdings meist nur gegen halbes Entgelt bis zur Umschaltung.

• Schritt‑Checkliste für die Praxis (kompakt):

• Vertrag prüfen (Laufzeit, Kündigungsfrist, „ab Monat X“-Preis), neue Angebote vergleichen und Wunschanschluss auswählen.

• Kündigung auslösen (Online‑Button/Einschreiben), Bestätigung abwarten, Portierung durch neuen Anbieter beauftragen.

• Termine abstimmen (Aktivierung/Techniker), Router/ONT vorbereiten, ggf. Umzugsnachweise einreichen.

• Leistung messen (Breitbandmessung) und bei Problemen zügig reklamieren; Nachbesserungsfrist setzen.

• Übergang planen (z. B. temporäre Daten‑eSIM oder Mobilfunk‑Hotspot), Schaltung dokumentieren, Rechnung kontrollieren.

Rufnummer behalten: Festnetz‑Portierung ohne Extrakosten

Die Festnetz‑Rufnummer gehört heute zum Standard – für Arztpraxen, Selbstständige, Familien, Smart‑Home‑Geräte und Alarmanlagen. Gute Nachricht: Die Portierung ist gesetzlich kostenfrei. Beauftragen Sie die Mitnahme direkt beim neuen Anbieter; dieser koordiniert den Wechsel mit dem Altanbieter. Wichtig ist, dass Ihre Kundendaten exakt übereinstimmen (Name, Adresse, Geburtsdatum). Weichen die Angaben ab, scheitert die Portierung und der Prozess verzögert sich.

Zum Wechseltermin darf die Leitung höchstens einen Arbeitstag ausfallen. In der Praxis liegt die Unterbrechung oft bei wenigen Stunden. Kommt es zu längeren Downtimes, stehen Ihnen pauschale Entschädigungen zu. Für Haushalte mit unverzichtbaren Diensten (z. B. Hausnotruf) empfiehlt sich eine Übergangslösung: Ein paralleler Mobilfunk‑Hotspot oder ein temporärer Datenpass überbrückt, bis der Festnetzzugang steht. Achten Sie bei Alarm‑/Notrufsystemen darauf, dass sie IP‑fähig sind oder eine GSM‑Fallback‑Option haben.

Wechseln statt kündigen: Tarifsenkung, Technikwechsel, Bündel sparen

Nicht jede teure Rechnung verlangt die Kündigung. Oft reicht ein Tarifwechsel beim selben Anbieter – etwa der Wechsel von 250 Mbit/s auf 100 Mbit/s, wenn der Bedarf gesunken ist, oder das Umschalten von DSL auf leistungsstärkeres Kabel bzw. Glasfaser mit Einstiegsrabatt. Fragen Sie nach „Bestandskundenangeboten“, Kombi‑Rabatten (z. B. Internet plus Mobilfunk/TV) und nach aktuellen Promotions. Wenn der Anbieter kein faires Gegenangebot macht, ist ein echter Wechsel oft die günstigere Lösung.

Gerade in Mehrpersonenhaushalten lohnt die Bündelstrategie: Ein günstiger Mobilfunk‑Young‑ oder Familien‑Tarif mit Kombivorteil kann die Gesamtrechnung deutlich senken. Rechnen Sie jedoch immer brutto über 24 Monate inklusive aller Einmalkosten. Manchmal ist die monatlich kündbare „Flex“-Variante trotz etwas höherem Preis besser – Sie bleiben beweglich, falls sich der Ausbau in Ihrer Straße schneller entwickelt als erwartet.

Kostenfallen: Woran Kündigungen häufig scheitern

Viele Probleme entstehen durch Formfehler, verpasste Fristen oder unklare Angaben. Häufig fehlen Kundennummer, korrekte Vertragsdaten oder der eindeutige Kündigungstermin. Ebenfalls klassisch: Kündigen ohne Portierungsauftrag – die Rufnummer geht dann verloren. Oder der Wechsel wird zu spät angestoßen, sodass sich alter und neuer Vertrag überlappen. Planen Sie lieber vier Wochen Puffer, dann können selbst verschobene Technikertermine abgefedert werden.

Vorsicht bei „Testoptionen“, die sich nach 3 oder 6 Monaten automatisch in kostenpflichtige Pakete verwandeln. Notieren Sie sich die Deaktivierungsfrist gleich beim Buchen. Beobachten Sie außerdem anfällige Posten auf der Rechnung: Einmalige Bereitstellungspreise, Versandkosten für Router und TV‑Box oder „Servicepauschalen“. Diese sind teils verhandelbar oder entfallen bei Online‑Abschluss. Wer sauber vergleicht, spart nicht nur bei der Grundgebühr, sondern vermeidet Nebenkosten, die sich sonst summieren.

• Typische Stolpersteine im Überblick:

• Kündigung ohne schriftliche Bestätigung (Enddatum unklar, Stress beim Wechsel)

• Portierungsdaten weichen ab (Name/Adresse), Portierung scheitert

• Testoption nicht rechtzeitig abgewählt (unnötige Zusatzkosten)

• Falscher Routerstandard (kein Docsis‑3.1/kein XGS‑PON), Leitung bremst; falscher ONT‑Port am Aktivierungstag

• Kein Übergangsplan bei Homeoffice/Studium (kein Hotspot, keine eSIM‑Daten)

• Messprotokoll fehlt bei Minderleistung – dadurch kein Anspruch auf Minderung/Kündigung

Preise & Einsparpotenzial realistisch einschätzen

Die meisten Anbieter locken mit vergünstigten Startpreisen. Für 100‑bis‑250‑Mbit/s‑Tarife liegen die Einstiegspreise im ersten Jahr oft im Bereich um die 25–35 Euro pro Monat; ab dem zweiten Jahr steigen sie typischerweise um 10–20 Euro. Höhere Bandbreiten (500 Mbit/s, 1 Gbit/s) starten in Aktionen teils erstaunlich niedrig, ziehen aber später kräftig an. Entscheidend ist, die Gesamtsumme über 24 Monate zu betrachten und diese mit einem monatlich kündbaren Angebot zu vergleichen. Die Differenz zeigt Ihnen, wie viel Sie für die Bindung „bezahlen“ – und ob die Subvention (z. B. gratis Router, rabattierte Aktivierung) das wert ist.

Auch interessant: In Glasfaser‑Neubaugebieten gibt es häufig zeitlich begrenzte Vorvermarktungs‑Rabatte, wenn Sie frühzeitig buchen. Wer ohnehin kündigt und neu wählt, kann damit mehrere Hundert Euro sparen. Achten Sie bei Kabeltarifen auf die Routerfreiheit: Eigene Geräte senken die laufenden Kosten und erhöhen oft die Leistung (Stichwort DOCSIS‑3.1/4.0‑Tauglichkeit). Prüfen Sie jedoch, ob Ihr Anbieter die Nutzung externer Hardware problemlos unterstützt.

Sonderfälle: Todesfall, Haushaltsauflösung, Ausland, Geschäftskunden

Bei Todesfällen oder Haushaltsauflösungen akzeptieren Anbieter in der Regel eine außerordentliche Kündigung; nötig sind Sterbe‑ bzw. Abmeldebescheinigungen. Die Frist ist je nach Anbieter unterschiedlich, üblich sind vier bis sechs Wochen. Ziehen Sie dauerhaft ins Ausland, lässt sich ebenfalls häufig außerordentlich kündigen – legen Sie entsprechende Nachweise (Abmeldebestätigung) bei. Bei Geschäftskunden gelten teils andere Laufzeit‑ und Sonderkündigungsregeln; prüfen Sie die AGB und die vertraglichen Mindestlaufzeiten gesondert.

Wer den Anschluss in der Familie oder WG übernimmt, kann oft einen Vertragsinhaberwechsel beantragen – das ist schneller als eine Kündigung und vermeidet Ausfallzeiten. Bedenken Sie jedoch, dass dabei teils die bisherigen Konditionen fortgelten. Falls diese ungünstig sind, ist die reguläre Kündigung mit anschließender Neuabschließung meist sinnvoller.

Was tun bei Problemen? So setzen Sie Ihre Rechte durch

Reagiert der Anbieter nicht oder lehnt berechtigte Ansprüche ab, nutzen Sie die Schlichtungsstelle. Sammeln Sie vorher alle Belege (Kündigungsbestätigung, Messprotokolle, Schriftwechsel, Rechnungen). Oft genügt schon die Ankündigung eines Schlichtungsverfahrens, damit eine Lösung gefunden wird. Bei gravierenden Verstößen – etwa tagelangen Ausfällen ohne Entschädigung – hilft außerdem die Verbraucherzentrale vor Ort mit standardisierten Schreiben und klaren Forderungen.

Prüfen Sie auch die Möglichkeit einer „Weiterversorgung“ durch den Altanbieter, falls die Umschaltung hakt: Unter bestimmten Bedingungen muss der Altanbieter bis zur Aktivierung des neuen Anschlusses weiterliefern, meist gegen halbiertes Entgelt. Das schafft Luft, wenn die Umschaltung nicht zum Wunschtermin klappt und erspart teure mobile Datenpässe.

Mini‑FAQ: Festnetz kündigen – kurz & knackig

Die wichtigsten Fragen tauchen in fast jedem Kündigungsprojekt auf. Hier finden Sie kompakte Antworten, die Sie sofort anwenden können. Beachten Sie, dass Konditionen je nach Anbieter und Region variieren können – prüfen Sie Ihren Vertrag und die aktuellen Aktionsseiten.

Kann ich nach der Mindestlaufzeit jederzeit kündigen? Ja, mit Frist von einem Monat zum Monatsende. Nutzen Sie das für einen sauberen Wechsel und kündigen Sie am besten sofort nach der Entscheidung, damit die Frist läuft.

Kostet die Kündigung Gebühren? Nein. Lediglich bei behaltenen subventionierten Endgeräten kann ein fairer Wertersatz anfallen. Prüfen Sie, ob ein kompletter Wechsel mit neuer Hardware günstiger ist.

Wie lange darf die Leitung beim Wechsel ausfallen? Maximal einen Arbeitstag. Bei längeren Ausfällen oder versäumten Terminen haben Sie Anspruch auf pauschale Entschädigungen.

Bleibt meine Festnetz‑Nummer erhalten? Ja, die Portierung ist kostenfrei. Beauftragen Sie sie direkt beim neuen Anbieter und achten Sie auf identische Kundendaten.

Was, wenn mein Internet dauerhaft zu langsam ist? Erstellen Sie eine Messkampagne mit 30 Messungen (3 Tage/14 Tage Gesamtdauer). Mit dem Protokoll können Sie mindern oder außerordentlich kündigen, wenn die Abweichung erheblich und dauerhaft ist.

Zählt ein Umzug als Sonderkündigungsgrund? Ja, wenn Ihr Anbieter am neuen Wohnort die bisherige Leistung nicht erbringen kann. Dann können Sie mit einem Monat Frist kündigen. Kann er liefern, zieht der Vertrag mit um – ohne neue Mindestlaufzeit.

Was ist bei Preiserhöhungen? Bei einseitigen Vertragsänderungen zu Ihren Lasten haben Sie ein Sonderkündigungsrecht – innerhalb von drei Monaten ab Zugang der Mitteilung.

 

Kündigen oder verhandeln? Beides. Auslösen, Alternativen prüfen und Rückholangebote bewerten. Entscheidend ist die Summe über 24 Monate und ob Leistungen/Hardware wirklich passen.

Fazit: Kündigen lohnt – wenn Sie strukturiert vorgehen

Mit klarer Fristführung, Messprotokollen bei Leistungsproblemen und einem gut getimten Anbieterwechsel senken Sie Ihre Festnetz‑Kosten nachhaltig – ohne auf Stabilität zu verzichten. Wer rechtzeitig kündigt, Angebote vergleicht und die Portierung sauber anstößt, vermeidet Ausfalltage und spart Jahr für Jahr. Unser Tipp: Legen Sie jetzt Ihre Reminder an (Tarifcheck Monat 20, Kündigungs‑Deadline Monat 23) und starten Sie mit dem Vergleich – der beste Zeitpunkt zu kündigen ist, bevor die neue Preisrunde startet.

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein

Sehr beliebte Artikel

Shrinkflation enttarnen: 12 Regal‑Tricks, die Sie kennen müssen

Shrinkflation ist kein Modewort, sondern Alltag im Regal: gleiche...

Kaufnebenkosten senken: Notar, Makler & Grunderwerb im Blick

Wer heute eine Immobilie kauft, merkt schnell: Nicht der...

Haus‑Check: Dachrinne, Heizung, Fenster – Wartung mit Sinn

Gerade jetzt, wo Energiepreise trotz leichter Entspannung weiter schwanken...

Balkonpflanzen morgens gießen spart Wasser – oder doch am Abend?

Wer auf dem Balkon gärtnert, kennt das Dilemma: Im...

Gartenbewässerung im Sommer: Regenwasser, Mulch, smarte Intervalle

Der Sommer ist die schönste, aber auch die durstigste...

Ebenfalls interessant

Zahnzusatz clever wählen: Leistungen, Wartezeiten, jährliche Höchstgrenzen im Überblick

Zahnbehandlungen sind teuer geworden – von der professionellen Zahnreinigung...

Gas 2025: clever wechseln & Heizkosten senken

Gas bleibt für viele Haushalte der größte Kostenblock rund...

Solaranlage 2025: clever planen & sparen

Eine Solaranlage ist 2025 mehr denn je ein wirksamer...
- Anzeige / Werbung -

Weitere Artikel der Kategorie

- Anzeige / Werbung -