Strom/Gas: Sonderkündigung bei Preiserhöhung oder AGB‑Änderung

So kommen Sie jetzt rechtssicher und schnell aus teuren Energieverträgen – und wechseln ohne Versorgungslücke zum besseren Tarif.

Ein plötzlicher Brief vom Energieversorger, eine E‑Mail mit „Preisupdate“ oder eine still eingebaute Änderung in den AGB – und schon wird der Vertrag spürbar teurer oder unflexibler. Die gute Nachricht: Bei einer Preiserhöhung oder einer nachteiligen AGB‑Änderung haben Sie als Haushaltskunde in Deutschland ein gesetzlich verankertes Sonderkündigungsrecht. Wer schnell reagiert, kann den bestehenden Strom‑ oder Gasvertrag rechtzeitig beenden und zu günstigeren Konditionen wechseln – oft sogar innerhalb von 24 Stunden, sobald der technische Wechsel angestoßen ist. In diesem Ratgeber erfahren Sie kompakt, was genau als Preiserhöhung oder AGB‑Änderung gilt, welche Fristen laufen, wie Sie die Sonderkündigung korrekt erklären und welche smarten Schritte jetzt bares Geld sparen.

Was gilt rechtlich: Wann haben Sie ein Sonderkündigungsrecht?

Sobald Ihr Anbieter den Preis erhöht oder Vertragsbedingungen zu Ihrem Nachteil ändert, dürfen Sie außerordentlich kündigen. Das Sonderkündigungsrecht greift unabhängig davon, ob es sich um Strom oder Gas handelt. Wichtige Eckpunkte: Ihr Lieferant muss die Änderung transparent mitteilen, die Gründe nennen und Sie deutlich auf Ihr Sonderkündigungsrecht hinweisen. Für Haushaltskundinnen und ‑kunden gilt: Die Ankündigung hat mindestens einen Monat vor Wirksamkeit zu erfolgen. In der Grundversorgung (also beim örtlichen Standardversorger) sind öffentliche Bekanntmachung und Benachrichtigung typischerweise sechs Wochen vorab vorgesehen. Erhalten Sie keine ordnungsgemäße Information oder fehlt der Hinweis auf das Sonderkündigungsrecht, ist die Preiserhöhung häufig unwirksam – das ist Ihre Chance, ohne Nachteile zu widersprechen oder zu kündigen.

 

Bei AGB‑Änderungen gilt Ähnliches: Verschlechtern neue Bedingungen Ihre Position – etwa durch neue Vorkasse‑Modelle, selteneren Bonus, geänderte Abschlagsrhythmen, höhere Grundpreise bei gleichzeitiger Senkung des Arbeitspreises oder neue Gebühren – darf der Vertrag außerordentlich beendet werden. Ausschlaggebend ist, dass die Änderung einseitig vom Anbieter kommt und Ihnen vor Inkrafttreten transparent mitgeteilt wird. Prüfen Sie daher jedes Schreiben auf Formulierungen wie „wir passen unsere Bedingungen an“, „wir vereinheitlichen die Preisstruktur“ oder „wir ändern den Zahlungsrhythmus“. Hinter solchen Sätzen verbergen sich oft Klauseln, die das Sonderkündigungsrecht auslösen.

Grundversorgung vs. Sondervertrag: Die wichtigsten Unterschiede bei Fristen

Sind Sie in der Grundversorgung, können Sie regulär jederzeit mit zwei Wochen Frist kündigen – ganz ohne Sonderkündigung. Kommt zusätzlich eine Preisänderung, ist sogar eine fristlose Kündigung zum Zeitpunkt der Anpassung möglich. Diese Flexibilität ist ein Vorteil, wenn Sie schnell zu einem günstigen Anbieter wechseln wollen. Achten Sie lediglich darauf, dass der neue Lieferant rechtzeitig die Belieferung übernimmt, damit keine Lücke entsteht.

Bei Sonderverträgen (die meisten Online‑ oder Bonus‑Tarife) gelten andere Spielregeln: Ihr Anbieter muss Preis‑ oder AGB‑Änderungen mindestens einen Monat vor Wirksamkeit mitteilen und dabei ausdrücklich auf Ihr Sonderkündigungsrecht hinweisen. Die Kündigung muss dem Versorger spätestens bis zum Tag des Wirksamwerdens vorliegen – ein vom Anbieter behauptetes „zwei Wochen Zeitfenster“ ist rechtlich in der Regel nicht verbindlich. Praxis‑Tipp: Reichen Sie die Sonderkündigung am besten innerhalb weniger Tage nach Erhalt ein und starten Sie sofort einen Tarifvergleich. So sichern Sie sich frühzeitig günstige Neukundenkonditionen und vermeiden Stress kurz vor Stichtag.

So nutzen Sie Ihr Sonderkündigungsrecht Schritt für Schritt

Wer strukturiert vorgeht, spart Zeit, Nerven und Geld. Orientieren Sie sich an dieser kompakten Praxis‑Checkliste und handeln Sie zügig:

  • Preis‑/AGB‑Schreiben prüfen: Datum, Wirksamkeitszeitpunkt, Höhe der Anpassung, Begründung, Hinweis aufs Sonderkündigungsrecht kontrollieren. Bei Unklarheiten telefonische Nachfrage oder schriftliche Bestätigung verlangen.
  • Eigenen Verbrauch kennen: Letzte Jahresabrechnung oder Smart‑Meter‑Portal checken. Realistischer Verbrauch macht den Tarifvergleich deutlich aussagekräftiger.
  • Angebote vergleichen: Nachlaufzeiten, Grundpreis/Arbeitspreis, Preisgarantien (voll/teilweise), Boni und Mindestlaufzeiten kritisch bewerten. Flexible Tarife sind bei volatilen Märkten oft im Vorteil.
  • Sonderkündigung erklären: Schriftlich (Brief, E‑Mail oder Online‑Kündigungsbutton) fristlos zum Zeitpunkt der angekündigten Änderung. Eingangsbestätigung anfordern und speichern.
  • Nahtlosen Wechsel sichern: Neuvertrag so datieren, dass die Belieferung direkt ab Änderungsstichtag startet. Zählernummer bereithalten; am Stichtag Zählerstand fotografieren.
  • Abbuchungen prüfen: Nach Kündigung und Wechsel Abschläge/SEPA‑Mandate kontrollieren, Überzahlungen zeitnah zurückfordern.
  • Dokumente sammeln: Schreiben, E‑Mails und Screenshots gesammelt ablegen – wichtig bei Rückfragen, Bonusgutschriften oder späteren Reklamationen.

Fristen & Form: Was muss in Ihrer Sonderkündigung stehen?

Ihre Erklärung sollte immer folgende Angaben enthalten: Kundennummer, Lieferstelle (Adresse) und Zählernummer, Bezug auf das Änderungs‑/Preiserhöhungsschreiben (mit Datum) sowie der eindeutige Satz, dass Sie „von Ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen“ und „zum Zeitpunkt der angekündigten Änderung“ kündigen. Sie müssen keine Gründe erfinden – der Hinweis auf die mitgeteilte Änderung reicht aus. Senden Sie die Kündigung so, dass sie nachweisbar zugeht (E‑Mail mit Sende‑/Lesebestätigung, Upload im Kundenportal mit Screenshot, notfalls Einwurfeinschreiben). Bitten Sie um eine schriftliche Bestätigung mit Stichtag.

Wichtig: Seriöse Anbieter setzen keine eigenen Fristen. Dass Sie „innerhalb von 14 Tagen reagieren müssen“, ist in der Regel eine interne Servicefrist – rechtlich maßgeblich ist, dass Ihre Kündigung spätestens bis zum Wirksamwerden der Änderung vorliegt. Handeln Sie trotzdem frühzeitig: So bleibt genug Zeit, um den neuen Vertrag sauber zu starten und mögliche Rückfragen zu klären.

Musterschreiben Sonderkündigung Strom/Gas (bei Preiserhöhung oder AGB‑Änderung)

Vor‑ und Nachname
Straße, Hausnummer
PLZ, Ort
E‑Mail / Telefon

 

An
[Name des Energieversorgers]
[Kundenservice / Vertragsabteilung]
[Adresse oder Service‑E‑Mail]

 

Ort, Datum

 

Betreff: Sonderkündigung meines Strom‑/Gasvertrags (Kundennr. [XYZ]) wegen angekündigter Preiserhöhung/AGB‑Änderung zum [Datum]

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit kündige ich meinen Strom‑/Gasliefervertrag für die Lieferstelle [Adresse, Zählernummer] außerordentlich zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der von Ihnen mit Schreiben vom [Datum des Hinweisschreibens] angekündigten Preiserhöhung bzw. AGB‑Änderung. Ich mache von meinem gesetzlichen Sonderkündigungsrecht Gebrauch.

 

Bitte bestätigen Sie mir den Beendigungszeitpunkt schriftlich und teilen Sie mir etwaige noch offene Guthaben oder Nachforderungen mit. Abschläge nach dem Kündigungszeitpunkt widerrufe ich. Den Zählerstand zum Stichtag werde ich dokumentieren und Ihnen auf Wunsch übermitteln.

 

Mit freundlichen Grüßen
[Unterschrift bei Brief]

Häufige Stolperfallen – und wie Sie sie vermeiden

Erstens: Preisgarantie falsch verstanden. Viele Tarife werben mit „Preisgarantie“, die jedoch häufig nur einzelne Komponenten (Netzentgelte, Steuern/Abgaben) ausnimmt. Steigen diese, kann der Gesamtpreis klettern, obwohl eine Garantie besteht. Prüfen Sie die Definition genau – oft steht die Garantie nur für Energiebeschaffung und Vertrieb.

Zweitens: Anbieterseitige „Fristen“. Einige Versorger behaupten, die Sonderkündigung sei nur innerhalb von zwei Wochen möglich. Maßgeblich ist aber der Zeitpunkt der Wirksamkeit: Ihre Kündigung muss bis zu diesem Stichtag vorliegen. Früh handeln ist trotzdem klug – allein schon, um attraktive Neukundenangebote rechtzeitig zu sichern.

Drittens: Bonus‑Fallen. Wenn Sie kurz nach einer Preiserhöhung kündigen, prüfen Sie, ob Start‑ oder Treueboni an Mindestlaufzeiten gebunden sind. Die Sonderkündigung darf Bonusansprüche nicht aushebeln – lassen Sie sich im Zweifel beraten.

Viertens: Vergessene Zählerstände. Dokumentieren Sie am Tag der Belieferungsumstellung den Zählerstand mit Foto. So vermeiden Sie Schätzungen und spätere Nachforderungen. Fünftens: SEPA‑Mandat „läuft einfach weiter“. Kontrollieren Sie Ihre Kontoauszüge nach dem Wechsel – fälschlich abgebuchte Beträge können Sie binnen acht Wochen zurückholen.

  • Fehlende Transparenz: Wenn das Änderungsschreiben unklar ist (keine Gründe/Höhe, kein Hinweis auf Sonderkündigungsrecht), widersprechen Sie schriftlich, fordern Sie eine saubere Aufstellung an und kündigen Sie vorsorglich per Sonderkündigung zum Änderungstermin.
  • Sonderkündigung abgelehnt: Verweist der Anbieter auf angeblich „nicht gegebene Gründe“, antworten Sie bestimmt, nennen Sie das Datum des Änderungs­schreibens, verweisen Sie auf Ihr Recht zur außerordentlichen Kündigung und kündigen Sie an, Schlichtung einzuleiten. Eskalieren Sie notfalls zur Schlichtungsstelle Energie und bewahren Sie alle Nachweise.

AGB‑Änderung erkennen: Diese Fälle zählen in der Praxis

Nicht nur der Arbeitspreis kann steigen. Oft tarnt sich eine echte Vertragsänderung als „Optimierung der Preisstruktur“ oder „Serviceupdate“. Typische Beispiele: Der Anbieter erhöht den Grundpreis deutlich und senkt den Arbeitspreis minimal – unterm Strich zahlen Vielverbraucher mehr. Oder der Abschlagsrhythmus wird von monatlich auf zweimonatlich geändert, was Ihre Liquidität belastet. Ebenfalls kritisch: Neue Vorkasse‑Modelle, Kautionsforderungen, geänderte Boni‑Regeln, kürzere Preisgarantien oder das Umstellen auf dynamische Tarife ohne ausdrückliche Einwilligung.

 

Faustregel: Jede einseitige Änderung, die Ihre Kosten erhöht oder Ihre Flexibilität schmälert, ist eine Vertragsänderung – und damit regelmäßig ein Auslöser für das Sonderkündigungsrecht. Fordern Sie im Zweifelsfall eine Gegenüberstellung „alt vs. neu“ und lassen Sie sich die Auswirkungen für Ihren typischen Jahresverbrauch durchrechnen. Wer sauber begründet, kommt schneller zum Ziel – und spart sich Nachfragen.

Sonderfall Preisgarantie: Greift die Sonderkündigung trotzdem?

Bei „voller Preisgarantie“ sind Erhöhungen während der Garantiezeit eigentlich ausgeschlossen. Viele Garantien sind allerdings „eingeschränkt“ und schließen staatliche Preisbestandteile (Netzentgelte, Steuern/Umlagen) aus. Steigen diese, erhöhen Anbieter oft den Gesamtpreis – und teilen zugleich ein Sonderkündigungsrecht mit. Das ist sinnvoll, denn am Ende zählt, was auf Ihrer Rechnung steht. Prüfen Sie, ob Ihre Garantie tatsächlich umfassend ist. Falls der Anbieter eine Erhöhung ohne klare Rechtsgrundlage durchsetzt oder den Hinweis auf das Sonderkündigungsrecht weglässt, widersprechen Sie schriftlich und ziehen Sie notfalls die Schlichtungsstelle hinzu.

Neuer Turbo‑Wechsel: In 24 Stunden zum neuen Stromvertrag

Seit Mitte 2025 ist der technische Lieferantenwechsel werktags innerhalb von 24 Stunden möglich. Für Sie bedeutet das: Wenn die Sonderkündigung steht und der neue Vertrag abgeschlossen ist, kann die Belieferung im Idealfall bereits am nächsten Werktag beginnen. Die bisherigen Wartezeiten von bis zu drei Wochen entfallen. Wichtig bleibt: Kündigungsfristen und Wirksamkeitszeitpunkte ändern sich dadurch nicht – die 24‑Stunden‑Regel betrifft den technischen Wechselprozess. Planen Sie trotzdem nicht „auf Kante“, sondern starten Sie Ihren Wechsel frühzeitig, damit Bonusbedingungen, Preisgarantie und Starttermin genau zu Ihrem Stichtag passen.

In der Praxis läuft es so: Sie kündigen außerordentlich zum Datum der angekündigten Preiserhöhung bzw. AGB‑Änderung. Parallel schließen Sie den Neuvertrag für denselben Tag ab. Der neue Lieferant meldet den Wechsel – und sofern Zählernummer und Daten korrekt sind, erfolgt die Umstellung sehr schnell. Dokumentieren Sie den Zählerstand am Stichtag unbedingt, um korrekte Abrechnungen zu gewährleisten.

Aktuelle Preis‑ und Marktlage: So treffen Sie jetzt kluge Entscheidungen

Nach den außergewöhnlich hohen Energiepreisen der Jahre 2022/2023 hat sich der Markt 2024/2025 merklich beruhigt. Neukundentarife liegen je nach Region und Anbieter wieder deutlich unter den Spitzenwerten – in manchen Aktionen auch wieder in Richtung knapp unter 30 Cent pro kWh Strom. Gleichzeitig schwanken die Beschaffungskosten und Netzentgelte spürbar. Für Verbraucherinnen und Verbraucher heißt das: Angebote vergleichen lohnt fast immer, gerade wenn Ihr Anbieter die Preise erhöht oder Bonus‑Versprechen zurückfährt. Tarife mit solider (nicht zu langer) Mindestlaufzeit und nachvollziehbarer Preisgarantie bieten Planungssicherheit, ohne Sie unnötig festzunageln.

Beim Gas beobachten wir im Jahresverlauf 2025 ebenfalls eine Entspannung, allerdings mit regionalen Unterschieden durch Netzentgelte und Steuern. Wer eine Preiserhöhung erhält, sollte schnell prüfen, ob aktuelle Neuverträge günstiger sind – häufig ist das der Fall. Rechnen Sie mit Ihrem tatsächlichen Jahresverbrauch, nicht mit Pauschalen. Und: Achten Sie auf faire Kündigungsbedingungen, falls die Marktlage weiter sinkt. Tarife mit monatlicher Kündbarkeit sind zwar oft etwas teurer, zahlen sich jedoch aus, wenn der Markt noch weiter nachgibt.

Wenn der Anbieter die Sonderkündigung nicht akzeptiert

Kommt nach Ihrer Sonderkündigung eine Ablehnung („kein Grund zur außerordentlichen Kündigung“, „Frist verpasst“), reagieren Sie schriftlich und nachweisbar. Verweisen Sie auf das Änderungs‑ bzw. Preiserhöhungsschreiben mit Datum und darauf, dass Ihre Kündigung bis zum Wirksamwerden vorlag. Bitten Sie um erneute Prüfung und setzen Sie eine kurze Frist zur Bestätigung. Bleibt der Anbieter stur, haben Sie zwei starke Werkzeuge: das gesetzlich vorgesehene Beschwerdeverfahren beim Unternehmen und danach die kostenlose Schlichtung bei der Schlichtungsstelle Energie. Legen Sie alle Dokumente bei (Schreiben, E‑Mails, Screenshots). In vielen Fällen lenken die Anbieter ein, sobald die Schlichtungsstelle eingeschaltet ist.

Hilfreich ist außerdem die Unterstützung der Verbraucherzentralen. Dort erhalten Sie eine rechtliche Einschätzung, Musterbriefe und konkrete Handlungsempfehlungen – besonders wenn es um strittige Bonusklauseln, intransparente Preisänderungen oder Rechenfehler in der Schlussabrechnung geht. Wichtig ist, dranzubleiben: Wer sauber dokumentiert und freundlich bestimmt auftritt, bekommt in der Regel sein Recht.

Besonderheiten beim Gas: Abschläge, Füllstände und Heizsaison

Gasverträge folgen denselben Grundregeln für Sonderkündigungen, doch in der Praxis spielen saisonale Effekte eine größere Rolle. Erhöht Ihr Anbieter kurz vor der Heizperiode die Preise, lohnt sich ein schneller Wechsel besonders, weil der Verbrauch in den Wintermonaten stark steigt. Kontrollieren Sie Ihre Abschläge: Nach einem Anbieterwechsel sind zu hohe monatliche Raten keine Seltenheit. Fordern Sie realistische Abschläge auf Basis Ihres Vorjahresverbrauchs – das schont die Liquidität. Erfasst Ihr Versorger den Verbrauch über eine Schätzung, reichen Sie aktuelle Zählerstände nach, um unnötige Nachzahlungen zu vermeiden.

Achten Sie zudem auf Preisgarantien über die gesamte Heizperiode. Manche Tarife sichern nur einen Teil der Preisbestandteile. Eine solide, ganzjährige Garantie gibt Ruhe – besonders, wenn Sie mit höherem Gasbedarf rechnen (größere Wohnfläche, schlechtere Dämmung, mehr Personen im Haushalt). Wie beim Strom gilt: Kündigen Sie außerordentlich zum Änderungstermin, schließen Sie nahtlos den neuen Vertrag ab und dokumentieren Sie den Zählerstand.

Nach der Sonderkündigung: So bleibt Ihre Versorgung lückenlos

Ein häufiger Irrtum: „Wenn ich kündige, sitze ich vielleicht im Dunkeln oder ohne Heizung.“ Das passiert nicht. Sollte der neue Vertrag nicht rechtzeitig starten, fallen Sie automatisch in die Grundversorgung – dort gelten faire, klare Regeln und eine kurze Kündigungsfrist. Ihr Ziel ist natürlich der nahtlose Wechsel direkt in einen günstigen Tarif. Deshalb: Starttermin des neuen Vertrags exakt auf den Tag der Preis‑/AGB‑Änderung legen, Zählerstand am Stichtag fotografieren, Abschluss‑ und Startbestätigung archivieren. Stimmen die Daten, klappt die Umstellung reibungslos.

Behalten Sie außerdem Ihr Kundenkonto im Blick: Wurden nach dem Stichtag noch Abschläge eingezogen, widersprechen Sie der Abbuchung und fordern Sie die Beträge zurück. Prüfen Sie die Schlussrechnung in Ruhe – gerade bei dynamischen Netzentgelten oder Zwischenablesungen rutschen Fehler durch. Unstimmigkeiten klären Sie zunächst mit dem Anbieter; bei festgefahrenen Fällen hilft die Schlichtungsstelle.

Smart sparen: Welche Tarife jetzt Sinn ergeben

Falls Ihr Vertrag durch eine Preiserhöhung oder AGB‑Änderung fällt, lohnt sich eine grundsätzliche Tarifstrategie. Für Stromkunden mit planbarem Verbrauch sind Tarife mit moderater Mindestlaufzeit (z. B. 12 Monate) und transparenter Preisgarantie oft die beste Mischung aus Sicherheit und Preis. Wer flexibel bleiben möchte, wählt monatlich kündbare Tarife – sinnvoll, wenn die Marktlage weiter sinkt. Bei Gas zahlt sich eine Garantie über die ganze Heizperiode aus. In beiden Fällen gilt: Lockangebote mit hohen Einmalboni funktionieren nur, wenn Sie die Bedingungen (Mindestvertragsdauer, rechtzeitige Kündigung) konsequent managen. Sonst kann das vermeintliche Schnäppchen teuer werden.

Achten Sie auf faire Grundpreise. Ein niedriger Arbeitspreis wirkt attraktiv, wird aber durch extrem hohe Grundpreise schnell konterkariert – besonders bei geringerem Verbrauch (Single‑Haushalt, Zweitwohnung). Umgekehrt kann ein höherer Arbeitspreis mit sehr niedrigem Grundpreis für Wenigverbraucher günstiger sein. Rechnen Sie immer mit Ihrem individuellen Jahresverbrauch – nur so erkennen Sie den echten Bestpreis.

Kurz & knapp: Ihre wichtigsten Rechte im Überblick

Sie haben bei Strom und Gas ein klares Sonderkündigungsrecht, wenn Ihr Versorger die Preise erhöht oder AGB zu Ihren Ungunsten ändert. Haushaltskunden müssen mindestens einen Monat vorab informiert werden; in der Grundversorgung gelten längere Vorlaufzeiten.

 

Ihre Kündigung muss dem Anbieter spätestens bis zum Wirksamwerden der Änderung vorliegen. Anbieter dürfen dafür keine eigenen, kürzeren Fristen erfinden. Der technische Wechsel gelingt inzwischen werktags innerhalb von 24 Stunden – nahtlos, wenn Sie frühzeitig handeln. Und wenn der Anbieter blockt, helfen Beschwerdeverfahren und die Schlichtungsstelle Energie – kostenlos und effektiv.

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